Spitzensteuersatz


Kurz & einfach erklärt:

Spitzensteuersatz verständlich & knapp definiert

Der Spitzensteuersatz ist der Steuersatz, mit dem Einkommen über dem höchsten Grenzbetrag besteuert wird. Ein Spitzensteuersatz ist Teil eines progressiven Steuersystems, wie es in Deutschland, Österreich und in der Schweiz zum Einsatz kommt.

Beim Spitzensteuersatz handelt es sich um einen Steuersatz in einem linearen oder linear-progressiven Steuersystem, der erst bei einem sehr hohen zu versteuernden Jahreseinkommen berechnet wird. Die Grundidee ist eine Umsetzung des Solidaritätsprinzips auch im Steuerrecht: Im Bundestags-Wahlkampf spielt alle vier Jahre eine entscheidende Rolle, wie viel Belastung die "starken Schultern" der sehr gut verdienenden Menschen tragen können. Ein zu hoher Spitzensteuersatz wird demnach als Belastung oder Enteignung der Leistungsträger angesehen. Bei einem zu niedrigen Wert ist die jeweilige Regierung dem Vorwurf ausgesetzt, dass sich gerade die Stärksten aus der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben sehr weit zurückgezogen hätten.

Im Lauf der Jahre ist dieser Steuersatz enorm gesunken: Inzwischen beträgt er nur noch 42 % (plus Solidaritätszuschlag) und wird erst ab einem Einkommen von knapp unter 53.000 Euro bei Singles und knapp unter 106.000 Euro bei Verheirateten berechnet. Da die Steuerzahler bis zu dieser Grenze auch alle niedrigeren Steuersätze durchlaufen, liegt die tatsächliche Belastung wesentlich niedriger.

Der Spitzensteuersatz spielt lediglich bei der Steuerberechnung bestimmter Einkommensarten eine Rolle. Während er beispielsweise für Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit vollumfänglich gilt, gilt für Kapitalerträge die wesentlich niedrigere Kapitalertragsteuer.

Für den Steuerpflichtigen selbst spielt der Spitzensteuer im Wesentlichen eine Rolle, wenn es um die Planung der privaten Altersvorsorge geht: Manche Vorsorgeformen entlasten steuerlich während der Sparphase, werden erst während der Auszahlung besteuert. Damit lässt sich der Spitzensteuersatz teilweise vermeiden, wenn Einkommen in Zeiträume der Rentenphase verlegt werden.


Die wesentlichen Merkmale des Spitzensteuersatzes sind: 

  • Er wird im Wesentlichen auf Erwerbseinkommen angewendet und gilt nur für sehr hohe Einkommen
  • Die Höhe kann nicht wissenschaftlich exakt festgelegt oder begründet werden, sondern enthält auch immer eine politische bzw. gesellschaftspolitische Wertung
  • Er ist in den letzten Jahrzehnten erheblich gesunken und liegt nicht mehr bei 53 %, sondern nur noch bei 42 %!

 


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