Sonderzahlung
Sonderzahlung verständlich & knapp definiert
Mit einer Sonderzahlung wollen Arbeitgeber zusätzliche Anreize für Produktivitätssteigerungen bei Arbeitnehmern sorgen. Es handelt sich etwa um Urlaubsgelder oder Gewinnbeteiligungen, wobei der Arbeitnehmer keinen generellen Anspruch auf solche Leistungen hat.- chevron_right Warum wird eine Sonderzahlung ausgeschüttet?
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- chevron_right Sonderzahlung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Von einer Sonderzahlung ist zu sprechen, wenn Arbeitnehmer neben dem eigentlichen Lohn oder Gehalt eine Prämie vom Arbeitgeber für geleistete Arbeit erhalten. Beispiele hierfür sind Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Gewinnbeteiligungen.
Warum wird eine Sonderzahlung ausgeschüttet?
Unterschreibt ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag, so erhält er für eine bestimmte Leistung einen festgelegten Lohn bzw. ein Gehalt. Allerdings kann die genaue, produktive Leistung des Arbeitnehmers in der Regel nicht exakt definiert werden. Um Anreize für Produktivitätssteigerungen zu schaffen, gibt es daher in vielen Unternehmen Sonderzahlungen. Beispiele hierfür sind:
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- Gewinnbeteiligungen
- Tantiemen
- Urlaubsabgeltungen
Am klarsten ist die Wirkung einer Gewinnbeteiligung in kleineren Unternehmen. Beispielsweise könnte der Arbeitnehmer eine Beteiligung von 2% am Firmengewinn erhalten. Folglich hat ab sofort nicht nur der Eigentümer des Unternehmens, sondern auch der Angestellte ein starkes, direktes und finanzielles Interesse am Unternehmenserfolg. Selbiges gilt für Weihnachts- oder Urlaubsgelder, die in der Regel nur in wirtschaftlich guten Zeiten ausbezahlt werden.
Besteht ein Anspruch auf Sonderzahlung?
Ob Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Sonderzahlung haben, ist pauschal nicht zu beantworten. Grundsätzlich gilt hier, dass zunächst nur ein Anrecht auf den eigentlichen Lohn bzw. das Gehalt besteht. Allerdings können durch vertragliche Regelungen durchaus Vereinbarungen für Sonderzahlungen getroffen werden:
- Arbeitsvertrag: Besonders Weihnachtsgelder werden meist schon direkt im Arbeitsvertrag vereinbart. Allerdings versehen viele Arbeitgeber diese Sonderzahlung mit einem so genannten Freiwilligkeitsvorbehalt.
- Tarifvertrag: Auch in Tarifverträgen werden derartige Vereinbarungen des Öfteren getroffen, wobei der Vorbehalt dann meist nicht existiert.
- Regelmäßigkeit: Hat der Arbeitgeber eine bestimmte Sonderzahlung drei Jahre in Folge in exakt gleicher Höhe ausgeschüttet, so besteht ab dem vierten Jahr ein Anspruch hierauf. Der Grund: Der Arbeitnehmer stellt sich auf die Regelmäßigkeit ein. Allerdings kann der Arbeitgeber diesen Anspruch ebenfalls umgehen, indem er die Freiwilligkeit der Leistung mündlich betont.
Generell haben Arbeitnehmer also keinen Anspruch auf eine Sonderzahlung, was durch den Gesetzgeber unterstützt wird. Denn Sonderzahlungen sollen rein zur zusätzlichen Motivation dienen und können nicht als Teil des ohnehin gültigen Arbeitsentgeltes angesehen werden.
Sonderzahlung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Eine Sonderzahlung stellt eine außerordentliche Zahlung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer dar
- Es handelt sich beispielsweise um Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Gewinnbeteiligungen
- Die Sonderzahlung dient der zusätzlichen Motivation der Arbeitnehmer
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