Sondervermögen


Kurz & einfach erklärt:

Sondervermögen verständlich & knapp definiert

Der Begriff Sondervermögen fällt bei der Wertpapieranlage meist im Zusammenhang mit Investmentfonds und der Rechtsposition der Anlegerinnen und Anleger. Das Hauptziel, welches durch das Sondervermögen angestrebt und erreicht wird: Vollkommene Trennung zwischen dem Unternehmensvermögen der Bank bzw. des Investmentfonds und dem Kundenvermögen. Das Sondervermögen wird durch diese juristische Konstruktion keinesfalls Teil der Bank-/Fondsbilanz und übernimmt deshalb auch keine Verpflichtung im Fall der Fälle zur Banksanierung herangezogen zu werden.
notes Inhalte

Sondervemögen: Garantie für Ansparen und Vermögensbildung

Sondervemögen als Garantie für Ansparen und Vermögensbildung
Die Idee des Sondervermögens insbesondere im Wertpapierbereich ist nicht neu: Schon seit Jahrzehnten werden die Kundenwertpapiere nicht Teil der Bankbilanz und des Depots der Bank, sondern werden auf eigenen Kundendepots geführt. In Zeiten gedruckter Wertpapiere gab es dafür u. U. auch die so genannte Streifbandverwahrung.

Bei jeder einzelnen Wertpapierorder wird vor Ausführung festgelegt, ob ein Wertpapier für den Eigenhandel erworben wird oder ob es um einen Kundenauftrag geht. Anhand einer Ordernummer ist die Transaktion jederzeit nachzuvollziehen.

Diese vollkommene Trennung zwischen eigenen Büchern und den Beträgen, die die Anlegerinnen und Anleger ansparen darf auch nicht aufgehoben werden, wenn eine bankeigene Fondsgesellschaft die Kundengelder anlegt.

Das Sondervermögen wird dann wie folgt definiert: Alle Anteilseigner eines Fonds erwerben zusammen das Eigentum an allen Wertpapieren dieses Fonds und können bei den meisten Fonds täglich ein- und auszahlen. Die Leistungen der Fondsverwaltung und für weitere Dienstleistungen werden in den Emissionsprospekten und Rechenschaftsberichten genannt und meist zu den Quartalswechseln vom Sondervermögen in die Bilanz der Bank umgebucht.

Innerhalb des Sondervermögens werden auch die jeweils anfallenden Gewinne und Verluste der Anleger verbucht und die entsprechenden Abgeltungs- bzw. Quellensteuern werden fristgerecht abgeführt.

Da das Sondervemögen vollkommen getrennt von der Bankbilanz ist, fallen die dortigen Aktien, Wertpapiere & Co. nicht unter die Einlagensicherung. Der Anleger hat stattdessen einen Rechtsanspruch gegenüber der Fondsgesellschaft, die ja sein Vermögen verwaltet. Da alle Fondsgeselleschaften der gründlichen Finanzmarktaufsicht unterliegen ist das Sondervermögen genauso sicher, als wenn Anlegerinnen und Anleger Wertpapiere in einem Kundendepot verwalten.

Aus diesem Grund sind die Investmentfonds - die ja alle Sondervermögen sind - wesentlich risikovermeidender als beispielsweise Inhaberschuldverschreibungen oder Genussscheine einer Bank. Die meisten Sondervermögen streuen vergleichsweise breit, weshalb auch ein Kursverlust eines einzelnen Wertpapiers nicht übermäßig auf das Sondervermögen durchschlagen würde.

Exemplarische Sondervermögen außerhalb des Geldanlage- bzw. Wertpapierbereichs

Die letzten Jahrzehnte waren durch eine Stärkung der Verbraucherrechte und noch mehr Transparenz gekennzeichnet. In diesem Zusammenhang sollte der Blick auch auf verschiedene weitere Formen von Sondervermögen fallen.

Notare und Rechtsanwälte trennen die Konten für die eigene Kanzlei von denjenigen, bei denen Gelder für Dritte hinterlegt oder durchgeleitet werden. Der anzuwendende Begriff lautet hier: Fremdgeldkonten oder auch Anderkonten.

Auch bei den Gebietskörperschaften und der öffentlichen Hand sind bestimmte Sondervermögen zu finden. Man denke beispielsweise an das Bundeseisenbahnvermögen oder ähnliche Sondervermögen, die von den klassischen Haushaltsmitteln getrennt aufbewahrt werden.

Im europäischen Bereich soll es auch ein Sondervermögen geben, welches zur Bankenrettung und -sanierung herangezogen werden soll. Dieses Sondervermögen wird in der Funktionsweise wohl analog beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in Luxemburg geführt werden und für "normale" Ausgaben nicht zur Verfügung stehen.

Das wesentliche Element eines Sondervermögens bleibt auch hier erhalten: Es ist vollkommen getrennt vom Vermögen der verwaltenden Institution.

Zusammenfassung

  • Beim Sondervermögen handelt es sich um Aktiva (=Vermögenswerte), die getrennt vom eigenen Vermögen einer Institution aufbewahrt werden
  • Wesentlicher Zweck ist die Sicherung der Ansprüche der Eigentümer auch wenn mit dem Verwalter etwas schief gehen sollte
  • Die gängigsten Sondervermögen sind als Investmentfonds bei Kapitalanlagegesellschaften zu finden
  • Auch die öffentliche Hand kennt Sondervermögen mit einer besonderen Zweckbindung

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