Schutzmarke
Schutzmarke verständlich & knapp definiert
Tragen Unternehmen eine Schutzmarke ein, dürfen sie bestimmte Wörter oder Bilder exklusiv verwenden. Allerdings lassen sich Begriffe des allgemeinen Sprachgebrauchs nicht markenrechtlich schützen.- chevron_right Was kann als Schutzmarke eingetragen werden?
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- chevron_right Zeichen einer Schutzmarke
- chevron_right Schutzmarke – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Mit einer Schutzmarke können sich Unternehmen die exklusiven Rechte an der Verwendung von Wörtern oder Bildern sichern. So wird die Einzigartigkeit der Marke durch den Staat geschützt.
Was kann als Schutzmarke eingetragen werden?
Grundsätzlich können Unternehmen in Deutschland vor allem Worte und Bilder oder Kombinationen aus beiden Formen als Marke eintragen. Dabei sieht der Gesetzgeber allerdings gewisse Ausnahmen vor, die ausdrücklich nicht unter den Markenschutz fallen. Das ist etwa bei Wörtern der Fall, die dem allgemeinen Sprachgebraucht zuzuordnen sind. Auch zu allgemein gehaltene Bezeichnungen oder Bilder lassen sich nicht schützen. Mögliche und gängige Markenformen sind:
- Wortmarke: Das Unternehmen darf ein Wort exklusiv verwenden bzw. hiermit werben. Beispielsweise darf nur Microsoft seinen Unternehmensnamen in Produkte einbauen.
- Bildmarke: Eine der bekanntesten Bildmarken ist das Logo des Sportartikelherstellers Nike. Nur das Unternehmen darf den markanten „Haken“ etwa auf Schuhe oder Hosen drucken.
- Wort-/Bildmarke: Auch Kombinationen aus Wörtern und Bildern sind gängig. So besteht das Unternehmenslogo von Burger King etwa aus dem Namen „Burger King“ umrundet von einem blauen Halbkreis und zwei gelblichen „Brötchenhälften“.
Beantragung der Schutzmarke
Das Verfahren zur Beantragung einer Schutzmarke ist in Deutschland standardisiert. Zunächst müssen Unternehmen eigenverantwortlich im Markenregister des Patentamts nach möglicherweise bestehenden Schutzrechten suchen. Sofern die neue Marke keines der Rechte verletzt, wird ein Online-Antrag für die exklusiven Markenrechte ausgefüllt. Dabei muss das Unternehmen die genaue Schreibweise bzw. das zu schützende Bild an das Patentamt übermitteln.
Jetzt prüft das Amt wiederum, ob die Marke überhaupt geschützt werden kann oder beispielsweise zu allgemein gehalten ist. Nicht überprüft wird hingegen, ob bestehende Schutzmarken verletzt werden. Hierfür sind wiederum die Inhaber aller Marken selbst verantwortlich. Sie können gegen neue Marken binnen eines Jahres Beschwerde einreichen mit dem Hinweis, dass ihre eigenen Schutzrechte verletzt würden. Ist das der Fall, löscht das Patentamt die neue Marke wieder aus dem Register.
Zeichen einer Schutzmarke
Weltweit hat sich ein „R“ in einem Kreis als Zeichen dafür etabliert, dass eine Marke rechtlich geschützt ist. Die Bezeichnung wird dabei aus dem amerikanischen abgeleitet, hier steht das „R“ für „registered Trademark“.
Trägt ein Unternehmen eine Marke beim Deutschen Patentamt ein, so gilt der Markenschutz ausschließlich für die Bundesrepublik. Um die Marke auch international zu schützen, müssen die Konzerne auch bei der EU, in den USA und anderen Nationen entsprechende Schutzrechte beantragen.
Schutzmarke – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Eine Schutzmarke kann nur exklusiv von einem Unternehmen genutzt werden
- Sowohl Bilder als auch Wörter lassen sich schützen
- Allerdings dürfen durch neue Marken weder bestehende Schutzrechte verletzt noch der allgemeine Sprachgebrauch beeinträchtigt werden
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