Schuldenregulierungsverfahren


Kurz & einfach erklärt:

Schuldenregulierungsverfahren verständlich & knapp definiert

Im Rahmen des Schuldenregulierungsverfahrens melden Privatpersonen die Insolvenz an und sind binnen fünf bis sieben Jahren schuldenfrei. Innerhalb dieser Zeit müssen sie allerdings am Existenzminimum leben und so viele Schulden wie möglich tilgen. Das Verfahren kommt nur in Österreich zur Anwendung, ist aber mit dem deutschen Prozedere bei einer Privatinsolvenz zu vergleichen.
notes Inhalte

Das sogenannte Schuldenregulierungsverfahren ist ein Verfahren des österreichischen Insolvenzrechts. Zu Vergleichen ist es mit dem deutschen Verfahren zur Abwicklung bei einer Privatinsolvenz. Ziel der Schuldenregulierung ist es, die Gläubiger einer Privatperson in möglichst hohem Umfang zu befriedigen, gleichzeitig aber dem Schuldner den wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen.

Wozu dient das Schuldenregulierungsverfahren?

Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen können insolvent werden. Schuld hieran ist oft eine nicht strukturierte Ausgabenpolitik. Beispielsweise kaufen Privatpersonen dann viele Produkte auf Raten oder auf Rechnung. Werden die Forderungen fällig, zeigt sich dann in der Praxis, dass die Schuldner diesen nicht nachkommen können. Ist dies dauerhaft der Fall und ohne Aussicht auf Besserung, wird von der Privatinsolvenz gesprochen.

Im Rahmen des sogenannten Schuldenregulierungsverfahrens wird diese Zahlungsunfähigkeit im ersten Schritt überhaupt festgestellt. Ziel ist es anschließend, die Forderungen der Gläubiger doch noch zu befriedigen – beispielsweise durch Pfändung von Wertgegenständen des Schuldners. Sofern ein Einkommen vorliegt, kann auch diese zum Teil gepfändet werden. Für den Schuldner soll das Verfahren zu einem wirtschaftlichen Neuanfang führen können. Denn nach Ablauf der Schuldenregulierung ist die Privatperson komplett schuldenfrei.

Ablauf des Schuldenregulierungsverfahrens (neu)

Seit Oktober 2017 ist das Schuldenregierungsverfahren in Österreich neu geregelt. Es läuft jetzt nach folgendem Schema ab:

  • Zunächst findet immer die sogenannte Insolvenzeröffnung Hierin werden alle Vermögensgegenstände, die nicht für das tägliche Leben benötigt werden, gepfändet.
  • Früher war es üblich, dass anschließend ein Zahlungsplan aufgestellt wurde. Sofern der Schuldner noch über ein Einkommen verfügte, wurde dies über fünf bis sieben Jahre bis zur Pfändungsgrenze gepfändet. Der Zahlungsplan musste allerdings von allen Gläubigern bzw. einer Mehrheit angenommen werden.
  • Heute kann der Zahlungsplan übersprungen werden, wenn das Einkommen des Schuldners nur knapp über oder gare unter dem Existenzminimum Dann lebt der Schuldner fünf Jahre am Existenzminimum und muss alle Einnahmen, die hierüber hinausgehen, automatisch an die Gläubiger zahlen.
  • Nach Ablauf der fünf Jahre, oder des freiwillig vereinbarten Zahlungsplans, ist der Schuldner schuldenfrei – auch wenn er nicht alle offenen Forderungen getilgt hat.

Schuldenregulierungsverfahren – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Das Schuldenregulierungsverfahren ist das österreichische Privatinsolvenzverfahren
  • Seit Oktober 2017 ist es neu geregelt, wenn Personen ohnehin am Existenzminimum leben
  • Ziel des Verfahrens ist die Schuldenfreiheit des Schuldners auf der einen und die Befriedigung möglichst hoher Ansprüche der Gläubiger auf der anderen Seite

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