Salvatorische Klausel


Kurz & einfach erklärt:

Salvatorische Klausel verständlich & knapp definiert

Die Salvatorische Klausel ist ein wichtiger Bestandteil fast aller Verträge. Denn die Klausel besagt, dass die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile nicht zur Unwirksamkeit des kompletten Vertrags führt.
notes Inhalte

Mit der Salvatorischen Klausel kann verhindert werden, dass einzelne, unwirksame Bestandteile eines Vertrags zur grundsätzlichen Nichtigkeit des kompletten Vertrags führen.

Salvatorische Klausel einfach erklärt

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, dass die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertrag grundsätzlich zur Nichtigkeit des kompletten Vertrags führt. Allerdings kann das unter Umständen für beide Vertragsparteien erhebliche Nachteile bedeuten. Im schlimmsten Fall müssen sie das komplette Rechtsgeschäft – etwa einen Verkauf – rückabwickeln und dann neu organisieren. Aus diesem Grund lässt der Gesetzgeber mit der Salvatorischen Klausel ein bewusstes Schlupfloch offen.

Konkret regelt die Salvatorische Klausel, dass bei Nichtigkeit einzelner Vertragsbestandteile der restliche Vertrag trotzdem noch Bestand hat. Ist etwa eine kleine Nebenklausel in einem Kaufvertrag unwirksam, ist davon nicht direkt der komplette Vertrag betroffen. Das Geschäft kann trotzdem durchgeführt werden, nur die Nebenklausel entfällt.

Mustertext für die Salvatorische Klausel

Die Salvatorische Klause an sich ist vergleichsweise unkompliziert in den Vertrag einzubinden. Sie steht in aller Regel im letzten Absatz als eigener Paragraph und kann wie folgt aussehen:

„Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.“

Im unternehmerischen Bereich wird die Klausel meist noch etwas weiter ausgeführt, um beispielsweise deutlich zu machen, dass die Unwirksamkeit keinen Einfluss auf die generellen, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Vertrags haben darf.

Salvatorische Klausel – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die Salvatorische Klausel wird in fast alle Verträge eingebaut
  • Sie verhindert, dass einzelne, unwirksame Klauseln den ganzen Vertrag unwirksam werden lassen
  • Ohne Salvatorische Klause wäre der Vertrag unwirksam, wenn einzelne Bestandteile unwirksam sind

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