Sachleistungsprinzip


Kurz & einfach erklärt:

Sachleistungsprinzip verständlich & knapp definiert

Das Sachleistungsprinzip beschreibt den Erhalt von Leistungen ohne finanzielle Gegenleistung des Leistungsempfängers an den Leistungserbringer. Die Kostenerstattung erfolgt durch einen Dritten. In der gesetzlichen Krankenkasse gilt das Sachleistungsprinzip als tragendes Element und ist im deutschen Sozialgesetzbuch §2 SGB V festgelegt. Es gewährleistet den gesetzlich versicherten Personen die medizinische Versorgung in Form von Sach- und Dienstleistungen, ohne dass diese in Vorkasse gehen. Dadurch wirkt das Sachleistungsprinzip einer übermäßigen finanziellen Belastung der Versicherten entgegen.
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Vorteile des Sachleistungsprinzips

Mehr über die Vorteile des Sachleistungsprinzips erfahren
Der größte Vorteil dieses Strukturprinzips der gesetzlichen Krankenkassen ist der finanzielle Aspekt. Denn durch die Direktverrechnung des Leistungserbringers mit den Krankenkassen reduziert sich das Risiko einer eventuell zu hohen finanziellen Belastung. Vor allem einkommensschwächere Personengruppen profitieren vom Sachleistungsprinzip. Denn der Wegfall der Vorauskasse stellt einen höheren Grad an medizinischer Versorgung sicher.

Ein weiterer Vorteil ist der allgemeine Kostenaspekt im Vergleich zur Kostenerstattung, da mit dem Sachleistungsprinzip ein deutlich reduzierter Administrationsaufwand einhergeht. Dies spart gleichermaßen Kosten ein wie die vereinbarten Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern.

Bei Anwendung des Sachleistungsprinzips geht der Versicherte mit dem Dienstleister keine direkte Vertragsbeziehung mit Zahlungsverpflichtungen ein. Er schließt nur einen Behandlungsvertrag ab, der keinerlei finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Leistungserbringer enthält.

Nachteile des Sachleistungsprinzips

Wie jedes Konzept, weist auch das Sachleistungsprinzip gewisse Nachteile auf. Dazu zählt vor allem die fehlende Kostentransparenz. Denn Versicherte erhalten keine Informationen über die Kosten, die ein Arztbesuche, verschriebene Medikamente oder andere Sachleistungen wie medizinische Hilfsmittel oder Krankengymnastik verursachen. Dies erschwert ein kostenbewusstes Verhalten der Leistungsempfänger. Eine Problematik, die sowohl für die gesetzliche Krankenversicherung wie für andere Versicherer, die das Sachleistungsprinzip anwenden, gilt.
Jeder kann sich über Kosten der Leistungen informieren

In Deutschland kann sich jeder gesetzlich Versicherte über die Kosten der in Anspruch genommenen Leistungen informieren. Allerdings fordern die Versicherungsnehmer diese Informationen nur selten an.

Die Grenzen des Sachleistungsprinzips

Im Rahmen des Sachleistungsprinzips gewährleisten die Versicherer eine umfassende medizinische Versorgung entsprechend moderner und wissenschaftlich belegter Erkenntnisse. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Standardversorgung mit dem Ziel einer umfassenden Heilung oder zumindest Beschwerdelinderung.

Vor allem beim Zahnersatz und in der Kieferorthopädie wird dieser Aspekt vielen Versicherten bewusst. Hier leistet der Versicherer eine vereinbarte Standardversorgung mit rein funktioneller Aufgabe. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen trägt der Versicherte selbst.

Wahl zwischen Sachleistungsprinzip und Kostenerstattung

Entsprechend dem §53 SGB V haben gesetzlich Versicherte die Option auf einen Kostenerstattungstarif, wie er in der privaten Krankenversicherung üblich ist. Damit haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse die Wahl für eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Variante. Die Krankenkasse erstattet ausschließlich die vertraglich vereinbarten Kosten und bietet variable Beiträge an. Allerdings sind diese Tarife durch ihre Einschränkungen keinesfalls mit den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung gleichzusetzen.

  • Schwerpunkt liegt weiterhin auf Leistungen durch Ärzte mit Kassenzulassung.
  • Anfallende Kosten dürfen nicht höher sein als die einer nach Sachleistungsprinzip versicherten Person.
  • Verwaltungskosten werden oft extra berechnet.
  • Nur sinnvoll, wenn entsprechende private Zusatzversicherungen vorhanden sind.

Sachleistungsprinzip auf einen Blick

Das Sachleistungsprinzip als tragendes Element der gesetzlichen Krankenversicherung ist im SGB festgelegt; wird jedoch auch von anderen Versicherern angewandt.

  • Sachleistungsprinzip bedeutet den Ausgleich angefallener Kosten zwischen Versicherer und Dienstleister.
  • Es gewährleistet eine umfassende medizinische Versorgung nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
  • Das Sachleistungsprinzip entlastet den Versicherten finanziell, da dieser nicht in Vorauskasse gehen muss.

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