Reverse Charge


Kurz & einfach erklärt:

Reverse Charge verständlich & knapp definiert

Das Reverse Charge ist eine umsatzsteuerliche Regelung, bei der nicht der Unternehmer, sondern der Kunde die Umsatzsteuer bezahlen muss.

Das Reverse Charge-Verfahren beschreibt eine besondere Methode der Erhebung meist der Umsatzsteuern, die von der allgemeinen Vorgehensweise abweicht. Im inländischen Handel oder auch im EG-Bereich ist der Normalfall, dass alle Umsatzsteuern im Endpreis enthalten sind und vom jeweiligen Kunden an den Lieferanten überwiesen werden.

Reverse Charge Verfahren - umsatzsteuerfreie Lieferung


Das Reverse Charge-Verfahren ermöglicht aber die umsatzsteuerfreie Lieferung von Waren und Dienstleistungen von einem Unternehmen an ein anderes, ohne dass die Umsatzsteuer berechnet und in einem ersten Schritt überwiesen wird. Da das die Waren und Dienstleistungen empfangende Unternehmen ohnehin zur Rückerstattung der Steuern bei Export vom Produktionsland in das Zielland berechtigt wäre ist das Reverse Charge-Verfahren kein Steuersparmodell, sondern dient lediglich der Verwaltungsvereinfachung bzw. dem Bürokratieabbau.

In Analogie zum Reverse Charge-Verfahren gibt es ein ähnliches Konstrukt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr für Privatpersonen zu Zielorten oder Abgangsorten außerhalb des EU-Gebietes. Hier wird bereits im Ausgangsland die dortige Mehrwertsteuer erstattet und der Reisende bzw. Privatkunde besteuert dann die Güter im Normalfall bei der Einreise in sein Wohnsitzland und zahlt die Einfuhrumsatzsteuer genannte Variante der Umsatzsteuer. Gegebenenfalls zusätzliche Zölle und Einfuhrabgaben.

Das Reverse Charge-Verfahren ist auch deshalb umstritten, weil es eine Art Steuerdumping bzw. gezielte Steuerentlastung in den Produktionsländern vorsieht. Es setzt damit eine Idee um, die sich in verschiedenen internationalen Handelsabkommen oder den Ideen eines möglichst freien Welthandels wiederfindet.

Die Eigenschaften des Reverse Charge-Verfahrens zusammengefasst:



  • Es handelt sich um eine Vereinfachung der Steuererhebung im internationalen Handel
  • Stellt das Zielland-Prinzip in den Vordergrund
  • Befasst sich meist mit der Umsatzsteuer
  • Ist in abgewandelter Form auch bei Privatpersonen bekannt und wird dort als "Duty Free Shopping" bezeichnet

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