Restschuldbefreiung


Kurz & einfach erklärt:

Restschuldbefreiung verständlich & knapp definiert

Eine Restschuldbefreiung kann nur bei Privatpersonen durchgeführt werden. Sie entlastet den Schuldner nach einer bestimmten Wartezeit von den Schulden, die er z.B. im Falle einer Insolvenz, noch nicht begleichen konnte. Sie dient dem wirtschaftlichen Neubeginn einer Privatperson.
notes Inhalte

Die Restschuldbefreiung ist eine Möglichkeit, Schuldner von Verbindlichkeiten zu befreien, die diese nicht mehr abbezahlen können. Ziel ist es, dem Schuldner den Weg zurück in die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu ermöglichen und gleichzeitig Gläubigern zuvor einen möglichst hohen Anteil der offenen Forderungen zukommen zu lassen.

Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung kann in Deutschland ausschließlich von natürlichen Personen genutzt werden, welche die sogenannte Wohlverhaltensphase durchlaufen haben. Diese Phase beginnt mit dem ersten Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner und dauert insgesamt 6 Jahre an. Nach dieser Zeit – in der Verbraucher ihre Schulden möglichst vollständig zurückzahlen – werden die übrigen Schulden erlassen.

Möglich ist dieser Erlass allerdings nur, wenn der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an die Gläubiger bzw. vielmehr einen Treuhänder abtritt. Zusätzlich muss der Schuldner den Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt haben. Liegt ein sogenannter Versagungsgrund vor, können die Gläubiger gegen die Restschuldbefreiung Beschwerde einlegen.

Pflichten des Schuldners vor der Restschuldbefreiung

Der Gesetzgeber regelt klar, wie sich der Schuldner während der Wohlverhaltensphase zu verhalten hat. Bei Verstößen wird die Restschuldbefreiung untersagt. Folgende Pflichten gilt es zu erfüllen:


  • Sofern der Schuldner arbeitslos ist, muss er sich aktiv um eine Erwerbstätigkeit bemühen. Es genügt nicht, auf Angebote der Arbeitsagentur zu warten. Zumutbare Tätigkeiten dürfen nicht abgelehnt werden.
  • Sofern der Schuldner eine Erbschaft erhält, muss die Hälfte hiervon an den Treuhänder abgeführt werden.
  • Der Schuldner muss sicherstellen, dass sowohl das Insolvenzgericht als auch der Treuhänder jederzeit Kontakt aufnehmen können. Sofern sich postalische Anschriften ändern, ist dies bekanntzugeben.
  • Auf Verlangen muss der Schuldner Auskunft darüber erteilen, inwiefern er sich bemüht hat, die Gläubiger zu befriedigen. So müssen beispielsweise Arbeitsverträge oder Gehaltsbescheinigungen vorgelegt werden.
  • Der Schuldner selbst darf Zahlungen ausschließlich an den Treuhänder, also den Insolvenzverwalter, durchführen. Dieser verteilt die Gelder anschließend nach dem Prinzip der Gläubigergleichbehandlung. Dem Schuldner ist es nicht gestattet, Gläubiger eigenständig zu befriedigen, um diesen und letztlich sich selbst einen Sondervorteil zu verschaffen.
  • Sofern nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neue offene Forderungen entstehen, sind diese Verbindlichkeiten aus dem pfändungsfreien Einkommen zu begleichen.

Restschuldbefreiung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die Restschuldbefreiung kann nach dem Insolvenzverfahren von Verbrauchern in Anspruch genommen werden
  • Alle nach der Wohlverhaltensphase nicht bezahlten Schulden können so erlassen werden
  • Der Erlass ist nur möglich, wenn sich der Schuldner an alle vorgesehenen Pflichten hält

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