Rentenversicherungspflicht


Kurz & einfach erklärt:

Rentenversicherungspflicht verständlich & knapp definiert

Die Pflicht sich in einem Zweig der deutschen Sozialversicherung zu versichern. Dadurch soll eine Altersversorgung gewährleistet werden.
notes Inhalte

Die Rentenversicherungspflicht beschreibt, ob Berufstätige in bestimmten Berufsgruppen pflichtversichert sind - und damit einen Teil ihres Einkommens an die Rentenversicherung abführen müssen - oder nicht. Alle Arbeitnehmer sind grundsätzlich pflichtversichert, darüber hinaus fallen weitere Bevölkerungsgruppen unter die Rentenversicherungspflicht. Bestimmte Bevölkerungsgruppen sind hingegen von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit.

Welche Bevölkerungsgruppen sind pflichtversichert?

Alle Arbeitnehmer sowie alle Auszubildenden sind pflichtversichert. Auch Mütter und Väter fallen in Zeiten der Kindererziehung unter die Rentenversicherungspflicht. Die Rentenversicherungspflicht gilt auch für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Menschen mit Behinderung, Wehrdienstleistende und Personen im Bundesfreiwilligendienst, Personen, die Unterhaltungsleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld) beziehen und Studenten, die nebenbei jobben, wobei es hier bestimmte Ausnahmeregelungen gibt. Auch bestimmte Selbstständige, insbesondere Handwerker, Lehrer, Hebammen, Erzieher, Pflegekräfte, Künstler, Publizisten, Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer, sind pflichtversichert.

Welche Bevölkerungsgruppen können von der Rentenversicherungspflicht befreit sein?


Selbstständige, die keinen der oben genannten Berufe ausüben, können von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sein. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob die notwendigen Kriterien erfüllt werden. Wichtige Hinweise und Fallbeispiele sind auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung einzusehen. Ausnahmeregelungen gibt es bei Studenten, die nebenbei jobben. Auch hier ist der Einzelfall zu prüfen und die Informationen der Deutschen Rentenversicherung sind zu beachten.

Für wen gilt die Rentenversicherungspflicht nicht?


Die Rentenversicherungspflicht gilt für Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, geringfügig Beschäftigte, satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Freiberufliche und Selbstständige, für die keine Rentenversicherungspflicht besteht sowie für Altersrentner mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, nicht.

Anmeldung bei der Rentenversicherung und Beitragszahlungen


Die Anmeldung bei der Rentenversicherung muss der Arbeitgeber mit dem ersten Beschäftigungstag vollziehen. Die monatlichen Beiträge sind jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen und werden von der Krankenkasse eingezogen. Ausnahmeregelungen gibt es bei Minijobbern.

Zusammenfassung Rentenversicherung


  • grundsätzliche sind alle Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig
  • darüber hinaus sind viele weitere Personengruppen rentenversicherungspflichtig
  • Einzelfallprüfungen müssen insbesondere bei Selbstständigen und Studenten, die neben dem Studium jobben, vorgenommen werden
  • Beamte, Richter, Soldaten, geringfügig Beschäftigte sowie einige weitere Berufsgruppen sind nicht pflichtversichert

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