Rentenbarwert


Kurz & einfach erklärt:

Rentenbarwert verständlich & knapp definiert

Der Rentenbarwert ist das Anfangskapital, das benötigt wird, um bei gegebenen Zinsen eine zukünftige Rente über einen bestimmten Zeitraum zu bekommen. Er stellt außerdem den Rentenwert zu einem bestimmten Betrachtungszeitpunkt dar.




Der Rentenbarwert gibt bei jeglichen Rentenzahlungen an, welches anfängliche Kapital diesen zugrunde liegen muss. Er lässt sich nur berechnen, wenn es eine vorhersehbare Verzinsung gibt und die Dauer der Rentenzahlung bekannt ist. Darüber hinaus bedarf es einer gleichbleibenden Rentenhöhe. Dieser Wert ist bei allen Rentenversicherungen wichtig. Zugleich spielt er unter anderem bei Rentenpapieren als Geldanlage und bei Investitionen eine bedeutende Rolle. Bei letzteren kommt er bei der Annuitätenmethode der klassischen, dynamischen Investitionsrechnung zum Einsatz.

Beispiel Rentenversicherung: Rentenbarwert und Rentenendwert

Der Rentenbarwert stellt das Gegenstück zum Rentenendwert dar. Der Rentenendwert bezeichnet das Endkapital, bei einer Rentenversicherung die Summe aller Rentenzahlungen. Wenn ein Anleger mit einem bestimmten Anfangskapital die Höhe der Rentenleistungen ausrechnen will, steht der Rentenbarwert fest. Der Rentenendwert hängt von Variablen wie der Verzinsung ab. Der Sparer weiß, wie viel Kapital er aufwenden will. Visiert er aber eine spezifische Rentenhöhe an, bildet der Rentenbarwert die Unbekannte.

Er will beispielsweise bei einem Vergleich der Versicherungen feststellen, bei welchem Angebot er das geringste Anfangskapital für die angestrebte Rentenleistung benötigt. Auch die Versicherer greifen bei der Berechnung der Leistungen auf den Rentenbarwert zurück. Vielfach offerieren sie Policen mit lebenslangen Laufzeiten, sodass sie die Rentensummen der einzelnen Versicherungsnehmer nicht prognostizieren können. Sie verwenden deshalb Durchschnittswerte.

Rentenbarwert - Zusammenfassung:

  • erforderliches Anfangskapital für bestimmte Rentenleistung
  • fixe Laufzeit als Voraussetzung für die Berechnung
  • Zinssatz muss bekannt sein

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