Reimport


Kurz & einfach erklärt:

Reimport verständlich & knapp definiert

Als Reimport wird die Wiedereinführung von Gütern ins Inland bezeichnet, die zuvor exportiert worden waren. Diese besondere Form des Imports kommt häufig vor, zum Beispiel bei Kraftfahrzeugen oder Medikamenten. Es handelt sich letztlich um eine spezielle Form der Arbitrage - so wird in den Wirtschaftswissenschaften die Ausnutzung von Preisdifferenzen auf unterschiedlichen Märkten zum Zwecke der risikolosen Gewinnmitnahme bezeichnet.
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Wann lohnt sich ein Reimport?


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Reimport: Wiedereinführung von Gütern ins Inland
Der Reimport lohnt sich grundsätzlich dann, wenn die betreffende Ware im Ausland günstiger erworben werden kann als im Inland und die Kosten für Rücktransport und Wiedereinfuhr den Preisvorteil nicht (über)kompensieren. Preisunterschiede auf diversen nationalen Märkten für identische Güter können eine Folge der unterschiedlichen Marktverhältnisse (Unterschiede in der Wirtschaftskraft, bei rechtlichen Rahmenbedingungen, Verhältnis von Angebot und Nachfrage) sein. Oft stehen sie aber auch im Zusammenhang mit einer bewussten Preispolitik der Hersteller, die nach Regionen ausgerichtet ist.

In diesem Sinne können Reimporte dazu genutzt werden, Preisbindungs- oder Preisempfehlungssysteme der Hersteller zu umgehen. Aus Herstellersicht wird der Reimport daher in der Regel kritisch bewertet, weil er die preispolitischen Gestaltungsmöglichkeiten einschränkt. Aus volkswirtschaftlicher Sicht sind Reimporte dagegen eher als nützlich zu beurteilen, da sie über Arbitrage-Prozesse zur Markteffizienz beitragen.

Zölle als Hürde für Reimporte


Eine wirtschaftliche Hürde für Reimporte können Zölle sein. Ex- oder Importzölle verteuern grenzüberschreitend gehandelte Güter grundsätzlich. Durch anfallenden Zoll beim Reimport würde daher die ursprüngliche Kalkulation unter Umständen nicht mehr aufgehen. Bei Reimporten innerhalb der Europäischen Union kann ein solches Problem nicht auftreten, da die EU einen einheitlichen Zollraum darstellt. Zölle fallen nur bei Ex- und Importen über die EU-Außengrenzen hinweg an.

EU-Zollregelungen für Reimporte


Für solche Reimporte aus dem Nicht-EU-Raum besteht eine besondere zollrechtliche Regelung. Sie können unter bestimmten Bedingungen zollfrei und auch einfuhrumsatzsteuerfrei bleiben. Entsprechendes regeln die Artikel 185 bis 187 des EU-Zollkodexes. Die EU-Regelung spricht in diesem Zusammenhang von "Rückwaren". Damit diese Reimporte abgabefrei bleiben können, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, konkret:

  • es muss sich um Gemeinschaftswaren handeln, üblicherweise um Güter, die im EU-Raum hergestellt worden sind; 
  • die Waren müssen aus dem EU-Raum ausgeführt worden sein; 
  • der Reimport muss binnen drei Jahren nach dem Export erfolgen; 
  • die Rückwaren müssen sich im "Originalzustand" befinden, es darf zwischenzeitlich keine Veränderung durchgeführt worden sein. Das ist gegenüber den Zollbehörden nachzuweisen (sogenannter Nämlichkeitsnachweis). 

Reimport Erklärung & Definition - zusammengefasst: 


  • als Reimport wird die Wiedereinführung zuvor exportierter Güter bezeichnet; 
  • die Wiedereinfuhr erfolgt, um Preisdifferenzen auf unterschiedlichen nationalen Märkte für identische Güter zu nutzen; 
  • bei Reimporten innerhalb der EU fallen grundsätzlich keine Zölle an; 
  • Rückwaren aus dem Nicht-EU-Raum können unter bestimmten Bedingungen zollfrei bleiben.

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