Quellensteuer


Kurz & einfach erklärt:

Quellensteuer verständlich & knapp definiert

Eine Quellensteuer ist eine Ertragssteuer, die direkt auf Einkünfte am Ort und zum Zeitpunkt des Entstehens erhoben wird. Beispiele für die Quellensteuer sind Lohnsteuer, Kapitalertagsteuer, Zinsabschlagsteuer und Bauabzugsteuer.

Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine Ertragssteuer auf Einkünfte, die direkt an der jeweiligen Quelle der Auszahlung der enntsprechenden Leistungsvergütungen abgezogen und dann im Namen des Leistungserbringers, also des Gläubigers der Vergütung, an das jeweils zuständige Finanzamt abgeführt wird.


Sie ist entweder als Vorauszahlung auf die jeweilige Ertragsteuer oder auch als Abgeltungsteuer ausgestaltet. Ein Beispiel hierfür ist die Kapitalertragsteuer.

Zweck der Quellensteuer


Sollte die Quellensteuer vor allem als Abgeltungsteuer konzipiert worden sein, dann kann dies zu einer erheblichen Verfahrensvereinfachung führen. Dies gilt vor allem dann, wenn sich ausländische Vergütungsgläubiger außerhalb des Landes, in dem die jeweilige Steuer festgesetzt werden muss, steuerlich registrieren lassen müssen.

Die Quellensteuern dienen darüber hinaus auch zur Sicherstellung der entsprechenden Steuereinnahmen des Staates.

Denn hier wird schon von dem zahlungsfähigen Schuldner der Vergütung eine Erhebung durchgeführt wird.

Beispiele für eine Quellensteuer in Deutscland sind:

Alle diese Steuern werden in Deutschland als Einkommensteuervorauszahlungen behandelt.


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