Privatisierung


Kurz & einfach erklärt:

Privatisierung verständlich & knapp definiert

Der Prozess des Verkaufs staatlicher Unternehmen an privatwirtschaftliche Akteure. Im Allgemeinen wird auch die Übernahme ehemals klassischer staatlicher Aufgabenbereiche von Privatunternehmen als Privatisierung verstanden.

Privatisierung bezeichnet die staatliche Handlung, Dienstleistungen und Vermögen privaten Unternehmen zu übertragen. Beim Übergeben von Bahn-Leistungen oder beim Verkauf von städtischen Wohnungen an private Dienstleister und Eigentümer handelt es sich zum Beispiel um typische Privatisierungen.

Privatisierung kann auch bedeuten, dass der Staat in der Verantwortung verbleibt: In diesem Fall wechselt ein bisher öffentlicher Betrieb nur die Rechtsform zu einer privatwirtschaftlichen Variante, die jeweilige staatliche Ebene wie eine Kommune ist jedoch weiterhin Eigentümer und besetzt die Vorstands- und Aufsichtsratsposten.

Gründe für Privatisierungen und Kritik

Einer Privatisierung können finanziellen Argumente zugrunde liegen. Aus zwei Gründen:

  1. lassen sich mit einigen Privatisierungen Verkaufserlöse erzielen.
  2. fahren manche öffentliche Betriebe dauerhaft Verluste ein. Bei solchen Betrieben bringt der verkauf zwar keine Einnahme, dafür entledigt sich der Staat den notwendigen Zuschüssen.
Darüber hinaus argumentieren Anhänger einer freien Marktwirtschaft, dass mehrere private Anbieter zu einem vorteilhaften Wettbewerb führen. So sollen heute Stromkunden davon profitieren, dass es zahlreiche Dienstleister gibt. Kritiker bezweifeln das. Sie glauben, dass der Staat aufgrund des nicht-vorhandenen Gewinninteresses die Angebote günstiger offerieren könnte. Zudem warnen sie vor mangelnden Einflussmöglichkeiten und negativen sozialen Konsequenzen.

Privatisierung im Überblick:



  • Verkauf von staatlichem Eigentum oder Übertragung von Aufgaben
  • oftmals finanzieller Grund
  • auch der freie Wettbewerb als Argument
  • Kritiker sehen höhere Kosten und soziale Probleme

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