Preisuntergrenze
Preisuntergrenze verständlich & knapp definiert
Die Preisuntergrenze ist der Verkaufspreis eines Produktes oder einer Dienstleistung, der von einem Unternehmen verlangt werden muss, damit es keinen Verlust erleidet. Die kurzfristige Preisuntergrenze deckt nur die variablen Stückkosten, während die langfristige Preisuntergrenze auch die Fixkosten abdeckt.Die Preisuntergrenze ist ein sehr hilfreiches Instrument für den langfristigen Bestand eines Unternehmens. Sie wird berechnet mit dem Ziel, dass die Erlöse das Weiterbestehen des Betriebes sichern. Preise unter dieser Grenze würden weniger als die zum Bestand notwendige Rendite bringen.
In wirtschaftlich schlechten Zeiten sind Preisminderungen festzusetzen, damit der Absatz nicht noch mehr zurückgeht. Mit der Preisuntergrenze kennt das Management die eigene „Schmerzgrenze“, die dabei einzuhalten ist um nicht trotzdem „unterzugehen“.
Die langfristige Preisuntergrenze nennt den Betrag, der zur Kostendeckung benötigt wird. Je nach Umständen kann es etwa zum Erhalt der Arbeitsplätze notwendig sein, mit dieser Preisgrenze zu arbeiten. Das kann zweckgemäß für den Weiterbestand als Investition betrachtet werden. Theoretisch könnte man sich das länger leisten.
Die kurzfristige Preisuntergrenze ist ein Wert, der die variablen Stückkosten deckt. Die Kostenfaktoren bei der Erzeugung hängen auch immer zum Teil von der konkreten Anzahl ab, zum Beispiel kann auch der Unternehmer selber einen besseren Einkaufspreis für sein Material erzielen, wenn die Einkaufsmenge höher ist. Bei der Berechnung zieht man aber keine weiteren Kostenfaktoren hinzu.
Würde man die Fixkosten, also Kosten für die bloße Betriebsbereitschaft mit einbeziehen, würde sich schon ein Verlust ergeben. Setzt man diesen Preis tatsächlich an, ist auch ein Verlust zu verbuchen. Darum darf sie, wie es der Name sagt, nur kurzfristig und vorübergehend angesetzt werden. Diese Maßnahme führt dazu, dass nicht einmal die Betriebserhaltungskosten vom Erlös abgedeckt werden könnten und führt zu mangelnder Liquidität. Der Betrieb könnte Miete, Löhne und Gehälter, Energiekosten wie die Stromrechnung, nicht mehr begleichen. Um diese Grenze zu kennen, errechnet man die liquiditätsorientierte Preisuntergrenze. Man berücksichtigt hier weiter den Faktor kurzfristig ausgabewirksamen Fixkosten, also einen sehr speziellen Betrag, den man in besonders schwierigen Zeiten kennen sollte.
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