Pfändungsfreigrenze


Kurz & einfach erklärt:

Pfändungsfreigrenze verständlich & knapp definiert

Sofern Verbraucher in die Privatinsolvenz gehen müssen, werden Einkommen und Vermögen gepfändet, um die offenen Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Dabei ist allerdings ein bestimmter Teil des Einkommens bis zur Pfändungsfreigrenze pfändungsfrei, damit der Schuldner seinen Lebensunterhalt weiter bestreiten kann. Die genaue Höhe des pfändbaren Anteils ist abhängig von der Zahl der unterhaltspflichtigen Kinder und dem Nettoeinkommen des Verbrauchers.
notes Inhalte

Die Pfändungsfreigrenze wahrt das nötige Existenzminimum, welches zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes dient und für Privatpersonen vorhanden sein muss. Die Pfändungsfreigrenze setzt den Teil des monatlichen Nettoeinkommens fest, über den ein Schuldner trotz einer Lohn – und Gehaltspfändung verfügen kann. 


Hier werden Unterhaltspflichten bei der Berechnung berücksichtigt. Die Gestaltung der Pfändungsfreigrenze und eine einzelfallbedingte Erhöhung durch bestehende Unterhaltspflichten sind in §850ZPO geregelt

Pfändungsfreigrenze bei Privatinsolvenz

Nicht nur Unternehmen, auch Privatpersonen können in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Diese können sogar soweit führen, dass Insolvenz angemeldet werden muss, weil offene Forderungen nicht mehr beglichen werden können. Gründe hierfür können beispielsweise Arbeitslosigkeit, zu hohe Kreditschulden oder Rechnungs- bzw. Ratenkäufe sein, die das Haushaltsbudget zu sehr strapazieren.

Wird die Privatinsolvenz eingeleitet, so erhält der Gläubiger – vereinfacht gesprochen – Zugriff auf Einkommen und Vermögen der Privatperson, um seine Ansprüche zu befriedigen. Aber: Ein Teil des Einkommens ist pfändungsfrei, damit der insolvente Verbraucher seinen Lebensunterhalt trotz der Überschuldung noch bestreiten kann. Schließlich müssen Mieten, Lebensmittel und ein Grundbedarf an Kleidung bezahlt werden.

Höhe der Pfändungsfreigrenze

Welcher Teil des Einkommens unpfändbar ist, hängt von zwei Faktoren ab: der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen und der Höhe des Nettoeinkommens. Seit Mitte 2017 gilt eine absolute Pfändungsfreigrenze von 1.139,99 Euro. Verdient der insolvente Verbraucher weniger Geld als die Pfändungsfreigrenze, so haben Gläubiger keinerlei Zugriff auf das Einkommen. Hingegen ist der Mehrbetrag über 3.475,79 Euro voll pfändbar, zwischen den beiden Werten existieren entsprechende Abstufungen.

Verdient der Schuldner beispielswiese 2.250 bis 2.259,99 Euro und hat keine unterhaltspflichtigen Kinder, so können monatlich 781,34 Euro des Einkommens gepfändet werden. Eine genaue Übersicht der aktuellen Pfändungsfreigrenze und des pfändbaren Einkommens finden Schuldner immer auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Zu beachten gilt es, dass die Beträge regelmäßig der Inflation und dem aktuellen Kaufkraftniveau angepasst werden. Im Schnitt erhöht sich die Freigrenze alle zwei Jahre um einige Prozentpunkte.

Pfändungsfreigrenze – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die Pfändungsfreigrenze stellt einen bestimmten Teil des Nettoeinkommens pfändungsfrei
  • Selbst bei Privatinsolvenz haben Gläubiger keinen Zugriff auf diesen Teil des Einkommens
  • Durch die Pfändungsfreigrenze soll das Existenzminimum des Schuldners gewahrt werden

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