Personalnebenkosten


Kurz & einfach erklärt:

Personalnebenkosten verständlich & knapp definiert

Die Personalnebenkosten ergeben zusammen mit den Lohnzahlungen die Arbeitskosten. Sie erreichen einen beträchtlichen Anteil, allein schon die Kosten aus gesetzlichen Verpflichtungen wie den Arbeitgeberanteilen zu den Sozialversicherungen und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall stellen bedeutende Kostenpunkte dar. Es kommen vertraglich vereinbarte und freiwillige Leistungen hinzu.
notes Inhalte

Die Personalnebenkosten umfassen sämtliche Aufwendungen eines Arbeitgebers, die er zusätzlich zum Lohn leisten muss oder will. Die Arbeitskosten teilen sich in die Arbeitsgrundkosten und Lohnnebenkosten. Zu den Arbeitsgrundkosten gehört der monatlich ausgezahlte Lohn sowie Zahlungen für Akkordarbeit, Überstunden und Prämien. Die Personalnebenkosten lassen sich in drei Bereiche kategorisieren:

  • gesetzlich verpflichtende Sozialkosten
  • tarif- oder arbeitsvertraglich geregelte direkte Zahlungen an den Arbeitnehmer
  • tarif- oder arbeitsvertraglich geregelte sowie freiwillige indirekte Unterstützung

Die Sozialversicherungsbeiträge

In Deutschland müssen sich Arbeitgeber umfänglich an der Finanzierung der Sozialversicherungen beteiligen. Konkret bezahlen sie Arbeitgeberanteile für folgende Versicherungszweige:


Die Sozialversicherungsbeiträge berechnen sich prozentual am Lohn. Lange Zeit galt in Deutschland die paritätische Finanzierung, Arbeitgeber und Arbeitnehmer mussten die Kosten je zur Hälfte tragen. In der Krankenversicherungen müssen Arbeitnehmer inzwischen mehr zahlen, kinderlose Beschäftigte zudem in der Pflegeversicherung.

Weitere gesetzlich bestimmte Personalnebenkosten

Arbeitgeber müssen noch weitere Verpflichtungen aus gesetzlichen Regelungen erfüllen. Das trifft insbesondere auf alle Zahlungen für Zeiträume zu, in denen Beschäftigte nicht arbeiten. So erhalten Arbeitnehmer für Feiertage und Urlaubstage Lohn. Im Krankheitsfall gilt für maximal sechs Wochen die Lohnfortzahlung, erst danach springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Kosten wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zeichnen sich dadurch aus, dass Arbeitgeber deren Höhe kaum planen können. Sie stellen ein relevantes Kostenrisiko dar.

Vertraglich vereinbarte direkte Zahlungen

Darüber hinaus leistet der Arbeitgeber Zahlungen an die Arbeitnehmer, auf die sie laut Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag Anspruch haben. Den größten Umfang nehmen meist Weihnachts- und Urlaubsgeld ein. Weitere Beispiele für direkte Zahlungen sind:

  • Vergütung zum Jahresabschluss: Diese sind von Prämienzahlungen zu unterscheiden, die auf einer vertraglichen Vereinbarung und individuellen Leistungen wie der Umsatzhöhe eines Verkäufers beruhen. Vergütungen zum Jahresabschluss hängen dagegen gewöhnlich von dem Gesamtergebnis des Unternehmens ab, gegebenenfalls auch von der Dauer der
  • Betriebszugehörigkeit
  • Zuschüsse zu Mahlzeiten
  • Zuwendungen zu einem Betriebsjubiläum
  • Gutscheine für Gesundheitskurse

Zudem verdienen Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge Erwähnung. Im Vergleich zu den genannten Beispielen profitieren Arbeitnehmer jedoch nicht unmittelbar, sondern erst im Rentenalter.

Indirekte Unterstützungen

Zusätzlich wenden Arbeitgeber Geld für sekundäre Sozialkosten auf. Dabei handelt es sich um Sachleistungen wie die Bereitstellung einer Kantine oder einer Kindertagesstätte. Auch die Finanzierung des Betriebsarztes fällt in diese Kategorie.

Personalnebenkosten und Personalmanagement

Kosten wie die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind fester, unvermeidbarer Bestandteil der gesamten Arbeitskosten. Geltende tarifvertragliche Regelungen können Unternehmen ebenfalls nicht umgehen, sofern sie nicht aus der Tarifgemeinschaft aussteigen wollen. Es finden sich aber auch einige Positionen, welche Arbeitgeber zielgerichtet und freiwillig zur Personalrekrutierung und zur Personalgewinnung einsetzen. Leistungen wie eine kostenlose Kinderbetreuung erhöhen die Attraktivität eines Unternehmens.

Personalnebenkosten - Zusammenfassung:

  • alle finanziellen Aufwendungen zusätzlich zum Lohn
  • gesetzlich verpflichtend, vertraglich vereinbart oder freiwillig
  • Sozialversicherungsbeiträge als gewichtiger Posten

Weiterführende Artikel:

Absatz: Mit dem Terminus Absatz wird die durch ein Unternehmen von einem Gut oder einer Dienstleistung in einer bestimmten Zeitspanne ...


Vermögen: Unter den Begriff Vermögen fallen alle Güter und Rechte, die Unternehmen, Privathaushalte und der Staat besitzen. Diese Kategorie ...


Abgrenzung (zeitlich): Eine Abgrenzung in zeitlicher Hinsicht erfolgt, um die Erfolgsermittlung (Gewinne, Verluste) periodengerecht durchführen zu ...


Accounting: Unter Accounting ist die systematische Erfassung und Überwachung der in einem Unternehmen entstehenden Geld- und Leistungsströme ...


Akkordlohn: Der Akkordlohn wird auf Basis des Mengenergebnisses pro Zeiteinheit vergeben. Dabei ist zwischen Zeit- und Geldakkord zu unterscheiden, ...


Aktivkonto: Mit dem Begriff Aktivkonto wird in der Betriebswirtschaftslehre ein Bestandskonto bezeichnet, das sich aus einer Unternehmensbilanz ableiten ...

whatshot Beliebteste Artikel