Pensionsrückstellungen


Kurz & einfach erklärt:

Pensionsrückstellungen verständlich & knapp definiert

Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Pensionsrüückstellungen sind also Verbindlichkeiten gegenüber den Arbeitnehmern.
notes Inhalte

Gewähren Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine Direktzusage, müssen sie in der Handels- sowie in der Steuerbilanz Pensionsrückstellungen vornehmen. Bei Direktzusagen handelt es sich um ungewisse Verbindlichkeiten, die Höhe der Zahlungen lässt sich zum Beispiel aufgrund der unsicheren Lebensdauer der Anspruchsberechtigten nicht exakt prognostizieren. Deshalb besteht nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB im Posten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen eine Passivierungspflicht. Eine Ausnahme gilt für Altzusagen vor dem 01.12.1987, bei denen der Gesetzgeber ein Passivierungswahlrecht vorsieht. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen unterscheidet sich zwischen der Handels- und Steuerbilanz. In der Handelsbilanz müssen Firmen umfangreichere Beträge ansetzen, da hier das Vorsichtsprinzip gilt. Sie müssen unter anderem künftige Gehalts- und Rentensteigerungen berücksichtigen, während sie diese in der Steuerbilanz nicht einbeziehen dürfen.

Berechnung, Zuführung und Auflösung

Die Höhe der vorzunehmenden Pensionsrückstellungen ergibt sich aus einem komplizierten versicherungsmathematischen Verfahren, das biometrische Faktoren beachtet und Sterbetafeln heranzieht. In die Berechnung fließen nur Personen ein, denen Firmen bereits verpflichtende Zusagen gemacht haben. Diesen Pensionsrückstellungen fügen Unternehmen in der entsprechenden Höhe Zuführungen zu, mit denen sie die erworbenen Anwartschaften der Beschäftigten sowie die konkreten Auszahlungen absichern. Die Rückstellung verhindert unter anderem, dass Konzerne diese Beträge an die Anteilseigner ausschütten. Die Auflösung von Teilen der Rückstellung erfolgt durch die Überweisung der Pensionen.

Stille Reserven, Deckungsvermögen und aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Die Pensionsrückstellungen sind ein typischer Posten, in dem sich stille Reserven befinden können. Diese entstehen in der Handelsbilanz durch eine Überbewertung der wahrscheinlichen Verbindlichkeiten. Zudem kann aus den Pensionsrückstellungen ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung erwachsen, sofern Unternehmen zugleich über ein Deckungsvermögen verfügen. Dieses Deckungsvermögen dient ausschließlich dem Bezahlen der Pensionen. Bei einer ansprechenden Wertentwicklung kann der Zeitwert dieses Vermögens den Betrag der Pensionsverpflichtungen übersteigen, der Überschuss ist als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung auf der Aktivseite zu bilanzieren. Diesen Betrag dürfen Unternehmen nicht ausschütten.

Pensionsrückstellungen - Zusammenfassung:

  • Rückstellungen für Direktzusagen bei der betrieblichen Altersvorsorge
  • Rückstellung, weil Höhe der Verbindlichkeit unklar
  • Passivierungspflicht, nur Altfälle ausgenommen
  • unterschiedliche Handhabung in der Handels- und der Steuerbilanz

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