Pensionsfonds


Kurz & einfach erklärt:

Pensionsfonds verständlich & knapp definiert

Pensionsfonds stellen eine von fünf Optionen dar, mit denen Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber betrieblich vorsorgen können. Sie dürfen einen hohen Anteil in Aktien investieren, sodass sich Versicherte größere Renditechancen sichern.
notes Inhalte

In Deutschland fungieren Pensionsfonds als eigenständige Einrichtungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Sie stellen einen von fünf Durchführungswegen dar. Alternativ können Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge zum Beispiel mit einer Direktversicherung organisieren. Diese Definition gilt nur hierzulande, in anderen Staaten hat dieser Begriff eine andere Bedeutung.

So meint Pensionsfonds in den USA ein Sondervermögen für die Altersvorsorge der Mitarbeiter, welches der Arbeitgeber selbst verwaltet. In Deutschland haben Unternehmen dagegen keinen Zugriff auf Pensionsfonds, sie können mit ihnen ausschließlich Verträge zugunsten ihrer Arbeitnehmer abschließen.

Was Pensionsfonds auszeichnet

Diese Gesellschaften bieten eine kapitalgedeckte betriebliche Rente an, die sie ab dem Rentenalter lebenslang auszahlt. Alternativ können sich Kunden für eine Einmalzahlung oder für eine Kombination aus Rente und einmaligem Betrag entscheiden. Die Beiträge leistet der Arbeitnehmer über den Arbeitgeber in Form der Entgeltumwandlung, das Unternehmen kann zusätzliche Beträge überweisen.

Es besteht die Möglichkeit, die Versicherung bei einem Arbeitsplatzwechsel mitzunehmen. Eine Besonderheit besteht bei Pensionsfonds darin, dass sie unter anderem im Vergleich zu Pensionskassen mehr Geld in Aktien investieren dürfen. Dadurch steigt die Renditechance, zugleich ist das Risiko größer.

Die Anbieter von Pensionsfonds

In Deutschland offerieren rund dreißig Unternehmen Pensionsfonds. Zwei Varianten sind zu unterscheiden:

  • Die einen versichern jeden Arbeitnehmer.
  • Bei den anderen handelt es sich um Pensionsfonds großer Konzerne, die ihr Angebot auf die eigenen Beschäftigten beschränken. Neue Mitarbeiter können ihre Altverträge dorthin überführen.

Sämtliche Pensionsfonds unterliegen der Aufsicht der BaFin: Die Behörde genehmigt die Gründung und prüft fortan das Finanzmanagement.

Pensionsfonds - Zusammenfassung:

  • eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge
  • lebenslange Rente oder Einmalzahlung
  • können die Beiträge risikofreudig anlegen

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