Patentrecht
Kurz & einfach erklärt:
Patentrecht verständlich & knapp definiert
Unter Patentrecht versteht man das Fachgebiet des Rechts, das sich mit dem gewerblichen Schutzrecht befasst. Es ist Bestandteil des Privatrechts und tritt für die Belange von Erfindern neuer Technologien und Produkte ein. Der folgende Überblick informiert kompakt darüber, wann Patentrecht zum Einsatz kommt, wie Patente angemeldet werden und wie die Schutzwirkungen zur Geltung kommen.notes Inhalte
- chevron_right Patent als Grundlage für den Schutz von Erfindungen
- chevron_right Weg der Patentanmeldung
- chevron_right Internationale Patentanmeldung
- chevron_right Abgrenzung zu Marke und Gebrauchsmuster
- chevron_right Rechte aus der Patenterteilung
- chevron_right Lizenz zur Patentnutzung
- chevron_right Rechtsinstanzen im Patentrecht
- chevron_right Zusammenfassung Patentrecht
Patent als Grundlage für den Schutz von Erfindungen

Weg der Patentanmeldung
Die Patentanmeldung kann bei zwei Stellen erfolgen:- Deutsches Patent- und Markenamt
- Europäisches Patentamt
Damit eine Erfindung Patentschutz erhält, werden unterschiedliche Voraussetzungen gefordert. Die wichtigsten in diesem Zusammenhang sind:
- neue Lehre
- Reproduzierbarkeit
- planmäßiges Handeln für Auslösen der Wirkung
- kein Verstoß gegen gute Sitten oder die öffentliche Ordnung
- deutlicher Wissenszuwachs (Erfindungshöhe)
Internationale Patentanmeldung
Für Erfinder mit internationalem Fokus ist die Patentanmeldung auf internationaler Ebene häufig die sinnvolle Variante. Hierfür ist der sogenannte Zusammenarbeitungsvertrag nötig, der im internationalen Sprachgebrauch als Patent Cooperation Treaty (PCT) bekannt ist. Hier wird geregelt, dass die Anmeldung zum Patent für mehrere Staaten Gültigkeit besitzt. In diesem Zusammenhang kann der Erfinder über 150 Staaten benennen. Priorität ist ein wichtiges Stichwort bei der Patentanmeldung. Hier wird vom sogenannten Prioritätstag gesprochen. Er ist das Datum, ab dem der Erfinder bis zu 31 Monaten Zeit hat, die Anmeldung in den einzelnen Nationen zu platzieren.Abgrenzung zu Marke und Gebrauchsmuster
Oft kommt es in diesen Bereichen zu Verwechslungen, weswegen hier eine kurze Definition beziehungsweise Abgrenzung gegeben werden soll. Beim Gebrauchsmuster liegt nur eine Registrierung vor, die nicht Schutzwirkung ausübt wie das Patent. Die Marke ist eine Erweiterung des Warenzeichens, die der Unterscheidbarkeit, aber nicht dem Schutz einer Erfindung dient.Rechte aus der Patenterteilung
Das Patentverfahren dient dem Erfinder, Schutzwirkungen aus dem Patent zu erwirken. Das bedeutet, dass es anderen Menschen beziehungsweise Unternehmen untersagt ist, gewerbliche Nutzung aus den erfundenen Produkten beziehungsweise Technologien zu ziehen. Missbrauch wird als Patentverletzung bezeichnet. Eine klassische Patentverletzung zieht als Rechtsfolge nach sich, dass der Erfinder Rechtsanspruch auf Unterlassung und Schadensersatz für die Zeit der widerrechtliche Nutzung hat. Auch der Rückruf von Produkten, die aus dem Patentgegenstand und dessen unerlaubter Nutzung entstanden sind, kann der Patentinhaber verlangen.Eine weitere Schutzwirkung des Patentrechts besagt zudem, dass niemand zum gleichen Inhalt ein Patent anmelden kann. Die Ausschließlichkeit macht den Patentinhaber zum alleinigen Eigentümer des Schutzrechts.
Lizenz zur Patentnutzung
Mit einer Lizenz kann der Erfinder einem Unternehmen erlauben, den Patentgegenstand zu nutzen. Hierfür ist eine vertragliche Vereinbarung, der Lizenzvertragnötig. Umfang und Zeitdauer der Lizenzierung beziehungsweise Patentnutzung werden in diesem Zusammenhang genau festgelegt. Die Lizenz kann auch an mehrere Unternehmen gleichzeitig vergeben werden.Rechtsinstanzen im Patentrecht

Patentanwälte sind auf das Patentrecht spezialisierte Juristen. Sie vertreten gegenüber Patentämtern und Gerichten und unterstützen den Erfinder beim Schutz seines Rechtsanspruchs aus dem Patent. Oft ergänzen sie eine klassischen Rechtsanwalt bei der Betreuung des Mandanten. Patentstreitkammern sind an Zivilgerichte angegliedert. Sie sind spezialisiert auf Patentstreit, etwa im Hinblick auf Patenterteilung oder Patentverletzung. Zudem gibt es das Bundespatentgericht. Dieses Bundesgericht mit Sitz in München ist Spezialist für Patentrecht und andere gewerbliche Schutzrechte und hat als oberste Instanz in diesem Bereich auch eine Vorbildfunktion.
Zusammenfassung Patentrecht
- Patentrecht als zum Privatrecht gehörendes Rechtsgebiet
- vertreten durch Patentanwälte, Patentstreitkammern und das Bundespatentgericht
- Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Europäischen Patentamt
- Schutzwirkung in mehreren Staaten
- Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch bei Patentnutzung ohne Lizenzvertrag
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