Patentrecht


Kurz & einfach erklärt:

Patentrecht verständlich & knapp definiert

Unter Patentrecht versteht man das Fachgebiet des Rechts, das sich mit dem gewerblichen Schutzrecht befasst. Es ist Bestandteil des Privatrechts und tritt für die Belange von Erfindern neuer Technologien und Produkte ein. Der folgende Überblick informiert kompakt darüber, wann Patentrecht zum Einsatz kommt, wie Patente angemeldet werden und wie die Schutzwirkungen zur Geltung kommen.
notes Inhalte

Patent als Grundlage für den Schutz von Erfindungen

Schutz von Erfindungen dank dem Patentrecht
Ideen sind geistiges Eigentum. Die Umsetzung einer Idee, die in ein Produkt oder eine Technologie mündet und von einem Menschen oder einer Gruppe erdacht wurde, ist daher schützenswert. Realisiert wird dies durch das Patent als Schutzrecht, das hoheitlich erteilt wurde und für eine bestimmte Zeit Mitbewerbern untersagt, eine Idee zu kopieren und zu nutzen. Zwei Voraussetzungen müssen für ein Patent erfüllt sein: Es muss sich um eine Erfindung handeln und sie muss der gewerblichen Nutzbarkeit dienen.

Weg der Patentanmeldung

Die Patentanmeldung kann bei zwei Stellen erfolgen:

Je nach Weg gelten unterschiedliche Gesetze des Patentrechts. Eine Ausnahme bildet zudem das Geheimpatent. Es wird für Technologien vergeben, die der Geheimhaltung unterliegen, etwa weil sie staatliche oder militärische Relevanz haben.

Damit eine Erfindung Patentschutz erhält, werden unterschiedliche Voraussetzungen gefordert. Die wichtigsten in diesem Zusammenhang sind:

  • neue Lehre
  • Reproduzierbarkeit
  • planmäßiges Handeln für Auslösen der Wirkung
  • kein Verstoß gegen gute Sitten oder die öffentliche Ordnung
  • deutlicher Wissenszuwachs (Erfindungshöhe)

Internationale Patentanmeldung

Für Erfinder mit internationalem Fokus ist die Patentanmeldung auf internationaler Ebene häufig die sinnvolle Variante. Hierfür ist der sogenannte Zusammenarbeitungsvertrag nötig, der im internationalen Sprachgebrauch als Patent Cooperation Treaty (PCT) bekannt ist. Hier wird geregelt, dass die Anmeldung zum Patent für mehrere Staaten Gültigkeit besitzt. In diesem Zusammenhang kann der Erfinder über 150 Staaten benennen. Priorität ist ein wichtiges Stichwort bei der Patentanmeldung. Hier wird vom sogenannten Prioritätstag gesprochen. Er ist das Datum, ab dem der Erfinder bis zu 31 Monaten Zeit hat, die Anmeldung in den einzelnen Nationen zu platzieren.

Abgrenzung zu Marke und Gebrauchsmuster

Oft kommt es in diesen Bereichen zu Verwechslungen, weswegen hier eine kurze Definition beziehungsweise Abgrenzung gegeben werden soll. Beim Gebrauchsmuster liegt nur eine Registrierung vor, die nicht Schutzwirkung ausübt wie das Patent. Die Marke ist eine Erweiterung des Warenzeichens, die der Unterscheidbarkeit, aber nicht dem Schutz einer Erfindung dient.

Rechte aus der Patenterteilung

Das Patentverfahren dient dem Erfinder, Schutzwirkungen aus dem Patent zu erwirken. Das bedeutet, dass es anderen Menschen beziehungsweise Unternehmen untersagt ist, gewerbliche Nutzung aus den erfundenen Produkten beziehungsweise Technologien zu ziehen. Missbrauch wird als Patentverletzung bezeichnet. Eine klassische Patentverletzung zieht als Rechtsfolge nach sich, dass der Erfinder Rechtsanspruch auf Unterlassung und Schadensersatz für die Zeit der widerrechtliche Nutzung hat. Auch der Rückruf von Produkten, die aus dem Patentgegenstand und dessen unerlaubter Nutzung entstanden sind, kann der Patentinhaber verlangen.

Eine weitere Schutzwirkung des Patentrechts besagt zudem, dass niemand zum gleichen Inhalt ein Patent anmelden kann. Die Ausschließlichkeit macht den Patentinhaber zum alleinigen Eigentümer des Schutzrechts.

Lizenz zur Patentnutzung

Mit einer Lizenz kann der Erfinder einem Unternehmen erlauben, den Patentgegenstand zu nutzen. Hierfür ist eine vertragliche Vereinbarung, der Lizenzvertragnötig. Umfang und Zeitdauer der Lizenzierung beziehungsweise Patentnutzung werden in diesem Zusammenhang genau festgelegt. Die Lizenz kann auch an mehrere Unternehmen gleichzeitig vergeben werden.

Rechtsinstanzen im Patentrecht

Wer sind die Rechtsinstanzen im Patentrecht?
Es gibt mehrere Instanzen, die mit der Patenterteilung und damit eventuell verbundenen Rechtsstreitigkeiten beschäftigt sein können. Neben dem oben bereits genannten Deutschen Patent- und Markenamt und dem Europäischen Patentamt sind dies Patentanwälte und Patentstreitkammern.

Patentanwälte sind auf das Patentrecht spezialisierte Juristen. Sie vertreten gegenüber Patentämtern und Gerichten und unterstützen den Erfinder beim Schutz seines Rechtsanspruchs aus dem Patent. Oft ergänzen sie eine klassischen Rechtsanwalt bei der Betreuung des Mandanten. Patentstreitkammern sind an Zivilgerichte angegliedert. Sie sind spezialisiert auf Patentstreit, etwa im Hinblick auf Patenterteilung oder Patentverletzung. Zudem gibt es das Bundespatentgericht. Dieses Bundesgericht mit Sitz in München ist Spezialist für Patentrecht und andere gewerbliche Schutzrechte und hat als oberste Instanz in diesem Bereich auch eine Vorbildfunktion.

Zusammenfassung Patentrecht

  • Patentrecht als zum Privatrecht gehörendes Rechtsgebiet
  • vertreten durch Patentanwälte, Patentstreitkammern und das Bundespatentgericht
  • Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Europäischen Patentamt
  • Schutzwirkung in mehreren Staaten
  • Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch bei Patentnutzung ohne Lizenzvertrag

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