Packgut
Packgut verständlich & knapp definiert
Packgut ist eine Bezeichnung aus dem Verpackungswesen. Dabei handelt es sich um eine Ware, die verpackt werden muss. Packgut und Verpackung ergeben zusammen die Packung.- chevron_right Arten und Ansprüche von Packgütern
- chevron_right Wahl der Packmittel in Abhängigkeit des Packguts
- chevron_right Zusammenfassung Packgut
Grundsätzlich werden unter dem Begriff Packgut zu verpackende oder bereits verpackte Güter verstanden. Unterschiedliche Packgüter stellen je nach Beschaffenheit verschiedene Ansprüche an ihre Packmittel. Wesentliches Kriterium für die Wahl geeigneter Packmittel ist die Eigenstabilität des Packguts, die von Eigenschaften wie Gewicht, Maßen und Konsistenz bestimmt wird.
Arten und Ansprüche von Packgütern
Unterscheidung und Klassifikation von Packgütern ist im Hinblick auf ihre sichere und fachmännische Verpackung wichtig. So gibt es etwa Stückgüter, die als Packgut in der Regel keine Anforderungen an andere Transportbehälter stellen, da sie hinreichend Eigenstabilität aufweisen. Diese kann auch durch bereits erfolgte Verpackung (etwa auf Paletten) gegeben sein. Beim Transport und beim Umschlag werden diese Güter als Einheit behandelt.
Der Begriff Sammelgut bezeichnet eine Bündelung mehrerer Stückgüter, die gleichartig sein können, sich in Art und Beschaffenheit aber auch voneinander unterscheiden können. Zusammen lassen sie sich zu Einheiten großer Eigenstabilität zusammenfassen. Bei der Bündelung von Gütern zu einem Sammelgut spielen Packhilfsmittel eine wichtige Rolle.
Besondere Ansprüche an sichere Verpackung, Lagerung und Transport haben so genannte Gefahrgüter. Darunter fallen sämtliche Stoffe, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere für Leben und Gesundheit von Menschen ausgehen können. Dazu zählen auch Güter, die dergleichen Stoffe beinhalten. Gefahrgüter unterliegen strengen geltenden rechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Beförderung. Dies gilt besonders für den Transport auf öffentlichen Verkehrswegen. Werden gefährliche Güter innerhalb geschlossener Betriebsgelände transportiert, so gelten andere Regelungen. Gefahrgüter umfassen Packgüter wie Sprengstoffe, Feuerwerkskörper und Munition, entzündbare und selbstentzündliche flüssige und Feststoffe, Gase und Gasgemische im Allgemeinen, brandfördernde (beispielsweise oxidierende) Stoffe, toxische Stoffe, infektiöse Stoffe, radioaktive Stoffe sowie wasser- und umweltgefährdende Stoffe. Was die Verpackung betrifft, so werden Gefahrgüter in drei Verpackungsgruppen eingeteilt: Stoffe mit geringer und solche mit mittlerer und hoher Gefahr.
Wahl der Packmittel in Abhängigkeit des Packguts
Ausschlaggebend für die Wahl der Packmittel und Verpackungen sind zum einen die Eigenschaften des Packguts. Dazu gehören neben der Eigenstabilität auch der Wert, die Portionierung und das Verbraucherbedürfnis nach Information. Auch die Art der Lagerhaltung sowie die Struktur der Transportkette sind ausschlaggebende Faktoren. So benötigen stabile Stückgüter etwa weniger stabile Packmittel als Fließgüter.
Vom Packgut hängen auch die Anforderungen an die Schutzfunktion von Verpackungen ab. Hierbei kann es um den Schutz der Ware oder auch den Schutz der Umwelt gehen. Im Falle von Packgut mit hoher Stoßempfindlichkeit oder Wärmeempfindlichkeit sind beispielsweise Packhilfsmittel wie Luftkissen oder Wärmedämmmaterial erforderlich. Handelt es sich um flüchtige Güter wie Gase, so sind gasdichte Packmittel angezeigt, einerseits zum Schutz des Packguts und andererseits zum Schutz der Umgebung.
Zusammenfassung Packgut
- zu verpackende oder bereits fertig verpackte Güter werden als Packgüter bezeichnet
- Packgüter werden im Hinblick auf Eigenstabilität und Gefahren in unterschiedliche Kategorien eingeteilt
- Eigenschaften der Packgüter sind entscheidend für die Wahl der Packmittel und Packhilfsmittel
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