Offene Selbstfinanzierung


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Bei der offenen Selbstfinanzierung handelt es sich um ein Instrument der Innenfinanzierung: Kapitalgesellschaften behalten versteuerte Gewinne ein und führen sie der Gewinnrücklage zu. Durch diese Gewinnthesaurierung steigt das Eigenkapital. Personengesellschaften und Einzelunternehmer erhöhen mit dem Einbehalten von Gewinnen ihr Kapitalkonto. Die offene Selbstfinanzierung zeichnet sich dadurch aus, dass sie in der Bilanz ausgewiesen ist. Es genügt ein Blick auf den Posten Gewinnrücklage. Bei der verdeckten Selbstfinanzierung lösen Unternehmen dagegen stille Reserven auf.

Gesetzlich geforderte, vertraglich geregelte und freiwillige Selbstfinanzierung

Bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien sieht das Aktiengesetz in § 150 eine gesetzliche Rücklage vor. Diese Konzerne müssen 5 % des Jahresüberschusses abzüglich eines möglichen Verlustvortrags zurücklegen, bis die gesetzliche Rücklage inklusive der Kapitalrücklage mindestens 10 % des Grundkapitals beträgt. Erst danach dürfen sie den kompletten Überschuss frei verwenden. Mit dieser Regelung schützt der Staat die Gläubiger. Sämtliche Unternehmen inklusive GmbHs können zudem in ihrer Satzung beziehungsweise dem Gesellschaftervertrag festlegen, wie hoch die Zuführung zur Gewinnrücklage mindestens sein soll. An diese Regelungen müssen sich die Verantwortlichen halten, solange die Hauptversammlung oder die Gesellschafterversammlung sie nicht ändern. Darüber hinausgehende Gewinnrücklagen können die Unternehmen eigenständig bestimmen. Die maximale Gewinnrücklage pro Jahr liegt in der Höhe des versteuerten Jahresüberschusses.

Vorteile der Selbstfinanzierung

Der wesentliche Vorzug der offenen Selbstfinanzierung besteht darin, dass Unternehmen nicht auf Fremdkapital angewiesen sind. Sie machen sich von keinen Gläubigern abhängig und vermeiden finanzielle Belastungen durch Zinszahlungen. Sie erhöhen zudem ihr Eigenkapital und damit ihre Bonität. Benötigen sie trotz Gewinnrücklagen eine Fremdfinanzierung, profitieren sie dank dieser Rücklagen von einer höheren Eigenkapitalquote und damit von einer besseren Kreditwürdigkeit. Als vorteilhaft erweist sich auch, dass sie flexibel auf die Gewinnrücklagen zugreifen können. Sie können beispielsweise Anschaffungen problemlos realisieren.

Offene Selbstfinanzierung im Streit der Interessen

Den genannten Vorteilen stehen aber die Interessen der Anteilseigner gegenüber. Diese visieren häufig möglichst hohe Gewinnausschüttungen an. Das trifft vor allem auf Aktiengesellschaften zu, bei denen institutionelle Anleger wie Investmentfonds große Stimmenanteile besitzen. Viele dieser Anleger streben kurzfristig attraktive Renditen an, neben Kursgewinnen tragen Dividenden dazu bei. Entsprechend üben sie oftmals Druck auf höhere Dividendenzahlungen aus.

Offene Selbstfinanzierung - Zusammenfassung:

  • Innenfinanzierung durch Einbehalten von Gewinnen
  • offen: sichtbare Bilanzierung als Gewinnrücklage
  • für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien als gesetzliche Rücklage Pflicht
  • kann in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag geregelt sein
  • offene Selbstfinanzierung versus Ausschüttung an Anteilseigner

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