Öffentlich-rechtlicher Rundfunk


Kurz & einfach erklärt:

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk verständlich & knapp definiert

Die Bezeichnung öffentlich-rechtlicher Rundfunk (ÖRR) steht für mehrere Begriffe: Zum einen wird damit die Organisationsstruktur der entsprechenden Rundfunkanstalten bezeichnet, zum anderen Hörfunk- und Fernsehprogramme dieser Sender.
notes Inhalte

Duales Rundfunksystem

Zwei Rundfunkarten bestehen in demokratischen Ländern nebeneinander: Die kommerziellen privaten Anstalten und die öffentlich-rechtlichen. Letztere zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Funktionsweise durch Gesetze geregelt ist. Sie unterliegen aus diesem Grund auch einer Rechtsaufsicht.

Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Der öffentlich-rechtlichen Rundfunk und sein Auftrag
Auftrag und Zielsetzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es, der Gesellschaft freien Zugang zu Information und Bildung zu gewähren. Unterhaltung und Kultur sind ebenfalls Bestandteile dieses Auftrages. Dabei soll auf der Grundlage der Unabhängigkeit von wirtschaftlichen und politischen Interessen gearbeitet werden. Jeder Staatsbürger soll durch diese Informationen in die Lage versetzt werden, sich eine eigene, möglichst objektive Meinung zu bilden. Trotz dieses Gebotes werden immer wieder Stimmen laut, die bei den öffentlich-rechtlichen Sendern eine Verflechtung mit Politik und Wirtschaft sehen.

Gründung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

In Deutschland wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach dem Zweiten Weltkrieg von den Allierten eingeführt. Damit sollte die Demokratisierung des Landes unterstützt werden. Den Anfang macht Radio Hamburg bereits im September 1945. Am 5. Juni 1950 schlossen sich sechs Landesrundfunkanstalten zur ARD zusammen. Das ZDF folgte mit seiner ersten Ausstrahlung am 2. April 1963.

Unabhängigkeit dank Gebühren

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sollten neutral berichten. Dies setzt vor allem eine Unabhängigkeit vom Staat voraus. Die zum Betreiben dieser Rundfunkanstalten notwendigen Kosten dürfen deshalb nicht aus Steuergeldern finanziert werden. Aus diesem Grunde werden Rundfunkbeiträge erhoben. Die frühere Form dieser Gebühr, nach der zuständigen Einzugszentrale kurz GEZ genannt, wurde am 01.01.2013 durch das gegenwärtige Modell des Rundfunkbeitrags abgelöst.

Abgrenzung privater und öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Privatsender finanzieren sich überwiegend aus Werbeeinnahmen. Dies birgt die Gefahr, sich wirtschaftlichen Interessen zu beugen. Aus diesem Grund gilt für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine zeitliche Begrenzung der Werbeausstrahlung für ARD und ZDF. Über die jeweils gültige Regelung hinaus darf mit Ausnahme bei der Übertragung von Großereignissen keinerlei Werbung gezeigt werden. Auch weitergehendes Sponsoring ist nicht erlaubt. Die Möglichkeit zum Einzug von Gebühren wird von den Betreibern privater Sender kritisiert, weil sie sich dadurch benachteiligt sehen.

Bundesweite öffentlich-rechtliche Sender

Die bundesweiten Sender werden von der ARD, dem ZDF und den Hörfunkprogrammen Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova repräsentiert. Daneben strahlt der öffentlich-rechtliche Rundfunk Gemeinschaftsproduktion mit ARTE, 3Sat, KiKA und Phoenix aus. Ergänzt wird das Angebot durch die digitalen Kanäle ARD digital und ZDFvision, die den Rundfunkteilnehmern jeweils drei Spartenkanäle anbieten.

Landesrundfunkanstalten

Landesrundfunkanstalten sind alle Sender, die für ein oder mehrere Bundesländer, oft mit regionaler Unterteilung, Hörfunk- und Fernsehsendungen anbieten. In der ARD sind derzeit neun Landesrundfunkanstalten zusammengeschlossen:

  • BR, Bayerischer Rundfunk mit Sitz in München
  • hr, Hessischer Rundfunk, Frankfurt
  • MDR, Mitteldeutscher Rundfunk in Leipzig
  • NRD, Norddeutscher Rundfunk, Hamburg
  • RB, Radio Bremen
  • RBB, Rundfunk Berlin Brandenburg in Berlin und Potsdam
  • SR, Saarländischer Rundfunk, Saarbrücken
  • SWR, Südwestdeutscher Rundfunk, Stuttgart
  • WDR, Westdeutscher Rundfunk, Köln
Die Zusammenarbeit der ARD-Anstalten wird durch Kommissionen ermöglicht. Auch das ZDF kann in diesen Kommissionen vertreten sein. Sie haben die Aufgabe, interne Angelegenheiten und die Vertretung nach außen abzustimmen. Federführend sind hier einzelne Intendanten oder Anstalten.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunkauftritt im Internet

Längst gehen Internetauftritte nicht mehr am öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorbei. So verfügt jeder Fernseh- und Hörfunksender über eine eigene Domain und Auftritte in den Social Media. Zum Angebot im Internet gehört auch, dass Sendungen vorab oder in einer Videothek zur Verfügung stehen. Die Dauer, wie lange diese Angebote für jedermann sichtbar sein dürfen, ist gesetzlich geregelt.

Steuerungsorgane des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Gesteuert wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk von Rundfunkrat. Zusammen mit den von ihm gewählten Verwaltungsrat und Intendanten übernimmt er die Überwachung der Programmgestaltung. Die Überprüfung der wirtschaftlichen Tätigkeit obliegt dem Verwaltungsrat. Der Intendant wiederum ist für die generelle Geschäftsführung und die Programmgestaltung verantwortlich.

Öffentlich-rechtliche Rundfunksender

  • Haben einen Bildungs- und Informationsauftrag
  • Müssen unabhängig von wirtschaftlichen und politischen Interessen sein
  • Finanzieren sich aus Rundfunkgebühren

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