Nebengewerbe


Kurz & einfach erklärt:

Nebengewerbe verständlich & knapp definiert

Die Erwerbstätigkeit, die neben der hauptberuflichen Beschäftigung stattfindet. Die Dauer der Tätigkeit muss dafür weniger als ein Drittel der hauptberuflichen Beschäftigung betragen.
notes Inhalte

Ein Nebengewerbe ist ein angemeldetes Gewerbe, das vom Inhaber allerdings nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeführt wird. Vielmehr hat der Gewerbetreibende einen weiteren Beruf oder ist Student.

Was ist ein Nebengewerbe?

Ein Gewerbe wird dann im Nebenerwerb betrieben, wenn der Unternehmer noch einen anderen Beruf ausübt. Dieser ist dabei seine eigentliche Hauptbeschäftigung. Beispielsweise kann ein Arbeitnehmer am Wochenende einen Catering-Service betreiben, welches dann als Nebengewerbe gilt. Auch Studenten können im Nebenerwerb tätig sein, wenn sie sich neben ihrem Studium etwa einem eigenen Online-Shop widmen.

Die genaue Definition des Nebengewerbes ist vor allem für die gesetzliche Krankenversicherung von Bedeutung. Hier gilt eine Grenze von 20 Arbeitsstunden pro Woche. Ist der Selbstständige weniger als 20 Stunden pro Woche mit seinem Nebengewerbe beschäftigt, so hat dies keinen Einfluss auf die Versicherung an sich. Überschreitet er die Grenze, kann er nicht mehr in der Familienversicherung bleiben.

Rechtsform des Nebengewerbes

Insbesondere für das Finanzamt und auch das Gewerbeamt ist es irrelevant, ob der Unternehmer sein Gewerbe im Nebenerwerb oder Vollzeit betreibt. Für beide Gruppen gelten exakt dieselben Rechtsvorschriften. Damit kann auch ein Nebengewerbe als Kapitalgesellschaft geführt werden. Gleichzeitig kann ein Einzelunternehmer auch in Vollzeit selbstständig sein.

Selbige Ausführungen gelten auch für buchhalterische Vorschriften. Nur weil es sich um ein Nebengewerbe handelt, muss noch lange nicht die Kleinunternehmerregelung zum Einsatz kommen. Sie greift nur, wenn im Gründungsjahr maximal 17.500 und in den Folgejahren 50.000 Euro Umsatzerwirtschaftet werden. Auch die Pflicht zur doppelten Buchführung bezieht sich rein auf Umsatz- und Gewinngrenzen.

Nebengewerbe: Beispiel aus der Praxis

Ein Student gründet eine Agentur für Webdesign, über die er die Homepages von Unternehmen designt. Im Durschnitt ist der Student dabei rund 15 Stunden pro Woche mit dieser Tätigkeit beschäftigt. Daher darf er in der Familienversicherung krankenversichert bleiben, weil die Grenze von 20 Stunden nicht durchbrochen wird.

Die Agentur des Studenten läuft allerdings aus wirtschaftlicher Sicht äußerst gut. Im Gründungsjahr kann ein Umsatz von 35.000 Euro erwirtschaftet werden. Damit liegt das Unternehmen oberhalb der Grenze für die Kleinunternehmerregelung. Im Folgejahr muss der Student folglich Umsatzsteuer ausweisen. Sofern er aber nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, bleibt die Regelung bezüglich der Krankenkasse hiervon komplett unberührt.

Nebengewerbe – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Das Nebengewerbe wird zusätzlich zu einer hauptberuflichen Tätigkeit geführt
  • Für Regelungen bezüglich der Buchhaltung oder der Rechtsform des Unternehmens ist dies irrelevant
  • Wer mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, muss sich allerdings immer selbst krankenversichern

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