Nebengeschäft


Kurz & einfach erklärt:

Nebengeschäft verständlich & knapp definiert

Nebengeschäfte sind Geschäfte eines Kaufmanns, die nicht unmittelbar zu seinem Geschäft gehören.

Der Begriff Nebengeschäft beschreibt die Abgrenzung zwischen dem eigentlichen Auftrag bzw. Geschäft und zusätzlichen Leistungen, die dazu im Vergleich eher geringwertig sind oder einen geringen Einfluß auf die Durchführung des Gesamtauftrages haben. Im Normalfall wird aber - bei Angebotsabgabe oder auch der Durchführung - nicht eindeutig zwischen dem "Normalauftrag" und dem Nebengeschäft unterschieden.

So kann ein Autohaus beispielsweise beim Autoverkauf auch Finanzierung und/oder Versicherungen anbieten, wenn die entsprechenden Vertragspartner oder sie selbst dazu die notwendige Zulassung haben. Dabei kann es sich durchaus auch um separate Verträge unterschiedlicher Anbieter handeln, bei denen das Autohaus lediglich als Vermittler tätig wird.

Geringe wirtschaftliche Bedeutung des Nebengeschäfts


Der Begriff des Nebengeschäfts spielt im wirtschaftlichen Alltag nur eine sehr untergeordnete Rolle: Er ist juristisch nicht definiert, weshalb sich für das "Hauptgeschäft" und das "Nebengeschäft" auch keine unterschiedliche rechtliche Würdigung ergeben. Zudem unterscheidet das deutsche Umsatzsteuerrecht bei der Umsatzsteuer nach Produktkategorien: Im Regelfall wird der volle Mehrwertsteuersatz abgerechnet, lediglich bei einigen Gütern wie Lebensmittel & Co. ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz. Der Kassenzettel oder die Rechnung weisen deshalb pro Produkt die jeweiligen Steuersätze aus, in den Summenzeilen findet sich dann der Rechnungsbetrag (netto) und ggf. die Auflistung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze.


Zusammenfassend kann gesagt werden:

  • Beim Nebengeschäft handelt es sich um eine Trennung zwischen der Hauptleistung und Zusatzleistungen, die nicht direkt mit dem eigentlichen Gewerk oder der Haupttätigkeit des Unternehmens in Verbindung stehen.
  • Für das Haupt- und Nebengeschäft gelten jeweils meist die gleichen Gesetze und Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche. Dabei kommt es darauf an, ob zwischen Unternehmen und Unternehmen oder von Unternehmen zu Privatperson oder zwischen Privatpersonen gehandelt wird. Der Kunde sollte deshalb bei Vertragsabschluß genau auf den Vertragspartner achten.
  • In der Regel sind auch die Steuersätze gleich, weshalb eine künstliche Aufteilung in unterschiedliche Geschäftsarten auch nicht lohnenswert erscheint.

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