Namensaktie


Kurz & einfach erklärt:

Namensaktie verständlich & knapp definiert

Eine Namensaktie ist ein Wertpapier, das auf den Namen, das Geburtsdatum und die Adresse eines bestimmten Aktieninhabers ausgestellt wird. Für einen Verkauf des Wertpapiers muss der Inhaber die Löschung seines Eintrags bzw. die Neuerstellung eines Eintrags im Aktienregister anordnen. Durch das Register wissen Unternehmen immer, welche Personen Anteile an ihrer Gesellschaft besitzen.
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Die Namensaktie wird auf den Namen des Inhabers ausgestellt. Dazu werden Name, Wohnort und der Beruf des Aktionärs im Aktienbuch der ausgebenden Gesellschaft hinterlegt. 


Aus diesem Grund ist die Namensaktie ein sogenanntes Orderpapier, welches nur durch eine Zession übertragen werden kann.

Eigenschaften einer Namensaktie

Genau wie jede andere Aktie auch, verbriefen Namensaktien zunächst einen Anteil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft. Allerdings wird bei der Emission dieser Aktien jeder Aktieninhaber namentlich festgehalten und in das Register der Gesellschaft aufgenommen. Entsprechend gelten nur solche Personen wirklich als Teilhaber des Unternehmens, die namentlich aufgelistet worden sind.

Erforderlich ist die Herausgabe einer Namensaktie immer dann, wenn der Gegenwert bei der Emission noch nicht vollständig bezahlt worden ist. Weil das Unternehmen aber den Namen seines Aktionärs kennt, kann die vollständige Begleichung auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Mittlerweile ist es aber nicht mehr erforderlich, den Namen händisch zu vermerken, auch eine elektronische Speicherung ist möglich.

Arten von Namensaktien

Zu unterscheiden ist zwischen der einfachen und der vinkulierten Namensaktie. Erstere ist dabei der Standardfall dieses Wertpapiers, bei dem eine Eintragung von Namen, Geburtsdatum, Stückzahl der gehaltenen Aktien und der Adresse des Inhabers im Registers erforderlich ist. Übertragen werden kann das Wertpapier nur durch Einigung, Übergabe oder Indossament. Dabei ist dann jeweils der im Register eingetragene Name entsprechend zu ändern.

Hingegen sind die Vorschriften für vinkulierte Namensaktien noch deutlich strenger. Damit diese übertragen werden darf, muss die ausgebende Aktiengesellschaft dem Geschäft ausdrücklich zustimmen. Insofern ist es für den Inhaber der Aktie vergleichsweise schwierig, diese zu veräußern, schließlich liegt die Handlungshoheit klar bei der Aktiengesellschaft an sich.

Eine Vinkulierung der Namensaktien erfolgt in der Regel immer dann, wenn unerwünschte Aktionäre vom Kauf der Aktien ausgeschlossen werden sollen. Dabei kann es sich beispielsweise um Konkurrenzunternehmen oder auch Einzelpersonen handeln. Ausgegeben werden solche Aktienpapiere nur äußerst selten, vor allem Versicherungsgesellschaften und Nebenleistungsaktiengesellschaften nutzen die Wertpapiere, um sich vor Konkurrenten zu schützen. Zudem müssen einige Rüstungs- und Luftfahrtsunternehmen wie die Deutsche Lufthansa AG vinkulierte Aktien ausgegeben, weil sie vom Gesetzgeber dazu verpflichtet werden.

Namenaktie – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Eine Namensaktie wird immer auf einen spezifischen Inhaber ausgestellt
  • Zur Übertragung muss der Name aus dem Aktienregister gelöscht und ein neuer Eintrag erstellt werden
  • Bei der vinkulierten Namensaktie kann die Aktiengesellschaft einen Verkauf des Wertpapiers unterbinden

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