Monopolkommission


Kurz & einfach erklärt:

Monopolkommission verständlich & knapp definiert

Die Monopolkommission überwacht die Konzentration von Marktmacht in Deutschland und agiert dabei vollkommen unabhängig. Alle Erkenntnisse werden jedoch an Kartellamt oder die Bundesregierung weitergeleitet.
notes Inhalte

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Expertengremium, dessen Aufgabe es ist, die Konzentration von Marktmacht in allen Wirtschaftsbranchen zu überwachen. Dabei werden sowohl die Exekutive als auch die Legislative laufend über den aktuellen Stand informiert.

Definition & Mitglieder der Monopolkommission

Monopole bzw. zu hohe Marktmacht führen zwangsweise zu Wohlfahrtsverlusten, die der Staat verhindern möchte. Aus diesem Grund wird vom Bundespräsidenten die Monopolkommission einberufen. Sie besteht aus fünf unabhängigen Mitgliedern, die ausschließlich an ihren gesetzlichen Auftrag gebunden sind. Daher darf keines der Mitglieder dem öffentlichen Dienst angehören oder Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberorganisationen vertreten.

Nach vier Jahren endet die Amtszeit der Monopolkommission. Danach ruft der Bundespräsident entsprechend eine neue Kommission ein, die für die kommenden vier Jahre im Amt ist. Hauptziel der Kommission ist es, Konzentration von Marktmacht kenntlich zu machen. Allerdings kann die Monopolkommission keine Maßnahmen gegen Monopolbildung unternehmen, sondern nur entsprechende Behörden wie etwa das Kartellamt hierüber informieren.

Aufgaben der Monopolkommission

Konkret lautet der gesetzliche Auftrag der Monopolkommission, dass eine „Beurteilung des jeweiligen Standes der Unternehmenskonzentration in Deutschland“ vorzunehmen ist. Dabei soll insbesondere auf wirtschafts- und wettbewerbspolitische Aspekte eingegangen werden. Weitere Aufgaben:

  • Sofern Marktmacht oder der Missbrauch von Marktmacht festgestellt wird, sind die Informationen an das Kartellamt weiterzuleiten.
  • Zudem soll die Kommission notwendige Änderungen am Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorzuschlagen.
  • Alle zwei Jahre erstellt die Kommission ein Hauptgutachten, das den aktuellen Stand der Unternehmenskonzentration umfangreich darstellt.


Auf das Gutachten der Kommission muss die Bundesregierung in angemessener Zeit Stellung nehmen.

Sondergutachten der Monopolkommission

Zusätzlich zum regelmäßigen Gutachten kann die Kommission im Auftrag der Bundesregierung oder nach eigenem Ermessen Sondergutachten zu erstellen. Diese Möglichkeit wird meist genutzt, wenn es zu großen Unternehmensfusionen kommt. Beispielsweise hat die Kommission ein Sondergutachten für die Übernahme der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin durch die Lufthansa erstellt. Auch bei der gewollten Fusion von O2 und E-Plus wurde die Kommission eingeschaltet, um mögliche Konzentration von Marktmacht kenntlich zu machen.

Monopolkommission – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die Monopolkommission ist ein unabhängiges, vom Bundespräsidenten für vier Jahre einberufenes Gremium
  • Aufgabe der Kommission ist es, die Unternehmenskonzentration in Deutschland ersichtlich zu machen
  • Zusätzlich werden Sondergutachten bei großen Übernahmen oder Fusionen erstellt

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