Mitschuldner


Kurz & einfach erklärt:

Mitschuldner verständlich & knapp definiert

Als Mitschuldner wird ein zweiter Kreditnehmer bezeichnet. Er hat dieselben Rechte und Pflichten wie der eigentliche Kreditnehmer. Das bedeutet, dass ein Teil der Kreditsumme auch an den Mitschuldner ausbezahlt werden kann, dieser aber im Gegenzug für die komplette Kreditsumme haftet.
notes Inhalte

Ein Mitschuldner haftet stets gemeinsam mit einem weiteren Schuldner oder mehren weiteren Schuldnern. Bei gemeinsam aufgenommenen Krediten ist dies der Fall, wenn beide Ehepartner im Kreditvertrag geführt werden und diesen gemeinschaftlich unterzeichnen. Ein Mitschuldner ist stets in der gesamtschuldnerischen Haftung, welche alle vorhandenen Darlehensnehmer betrifft

Rechte und Pflichten des Mitschuldners

Von einem Mitschuldner ist dann zu sprechen, wenn mehr als eine Person in einem Schuldverhältnis als Schuldner auftritt. Das ist in der Regel vor allem bei der Kreditaufnahme der Fall, etwa wenn Ehepaare gemeinsam eine Immobilie finanzieren. Theoretisch haben in diesem Fall beide Schuldner das Recht auf die Ausbezahlung der Kreditsumme. Sofern nicht anderweitig geregelt, erhalten beide Kreditnehmer genau 50 Prozent des Kreditbetrags, wobei in der Praxis meist direkt festgelegt wird, wer welchen Anteil erhält.

Die Pflichten des Mitschuldners unterscheiden sich nicht von denen des „Hauptschuldners“, prinzipiell existiert dieser Begriff in diesem Zusammenhang nicht. Beide Mitschuldner können vom Gläubiger zur Begleichung der Darlehensschuld herangezogen werden. Kann beispielsweise ein Mitschuldner seine Kreditrate nicht mehr zahlen, so kann die Bank die Rate direkt vom anderen Mitschuldner einfordern, ohne dass hierfür erst ein Mahnverfahren angestoßen werden müsste.

Unterschied zwischen Mitschuldner und Bürge

Generell gilt, dass sowohl der Mitschuldner als auch der Bürge für eine Kreditschuld haften. Durch diese zusätzliche Sicherheit sinken die Kreditzinsen für das Darlehen in der Regel, denn die Bank kann im Falle des Zahlungsausfalls auf die Begleichung der Kreditschuld durch eine zweite Person vertrauen. Aber: Beim Mitschuldner ist das deutlich leichter als bei einer klassischen Bürgschaft.

Denn bis der Bürge wirklich für die Restschuld haftet, muss die Bank erst ein Mahnverfahren veranlassen. Danach erfolgt die Zwangsvollstreckung von hinterlegten Sicherheiten bzw. anderen Vermögensgegenständen. Erst wenn die Restschuld dann noch nicht vollständig gedeckt sein sollte, muss der Bürge eingreifen. Hingegen haftet der Mitschuldner direkt und unverzüglich für die Kreditschuld. Dafür hat der Bürge keinen Anspruch auf Teilhabe an der Kreditsumme, diese wird nur an den Kreditnehmer ausbezahlt.

Mitschuldner – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Als Mitschuldner wird ein zweiter Darlehensnehmer bezeichnet
  • Er haftet direkt und vollständig für die Kreditsumme
  • Dafür hat er Anspruch auf Ausbezahlung eines Teils der Kreditsumme

Weiterführende Artikel:

Dispositionskredit: Ein Dispositionskredit ist ein flexibles Darlehen, über das vom Kreditnehmer jederzeit verfügt werden kann. Es handelt ...


Zinsen: Schuldner müssen ihrem Gläubiger Zinsen für die vorrübergehende Überlassung von dessen Kapital bezahlen. Derlei Kosten ...


Restkreditversicherung: Eine Absicherung über eine Restschuldversicherung kann im Einzelfall Sinn machen %%%-AD_53-%%%Zweck der ...


Hypothek: Die Hypothek gehört zu den Grundpfandrechten und stellt für eine immobilienfinanzierende Bank eine Sicherheit dar. Kommt der ...


Bonität: Unter Bonität oder Kreditwürdigkeit ist in der Finanzwirtschaft die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjektes zu verstehen, ...


Darlehen: Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber einem Kreditnehmer Geld oder eine Sache vorübergehend zur Nutzung ...

whatshot Beliebteste Artikel