Mehrwertsteuer (Mwst)
Mehrwertsteuer (Mwst) verständlich & knapp definiert
Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, welche bei jedem Warenumsatz sowie Dienstleistungen anfällt. Jedoch kann sie im Gegensatz zu Endverbrauchern bei Unternehmen als durchlaufender Posten geführt, und auf den Endverbraucher umgewälzt werden.- chevron_right Die Berechnung der Steuer
- chevron_right Die Höhe der Mehrwertsteuer
- chevron_right Mehrwertsteuer in der EU
- chevron_right Die Mehrwertsteuer:
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Steuer auf den Mehrwert, der beim Verkauf von Dienstleistungen und Waren entsteht. Sie wird auch Umsatzsteuer genannt.
Die Berechnung der Steuer
Die Mehrwertsteuer wird bei jedem gewerblichen Zwischenverkauf und beim Verkauf an den Endkunden auf den jeweiligen Warenwert erhoben. Der Zwischenhändler kann sich den Umsatzsteuerbetrag, den er selbst gezahlt hat (die Vorsteuer), vom Finanzamt erstatten lassen oder ihn mit offenen Forderungen verrechnen. So wird nur der geschaffene Mehrwert, die Differenz zwischen Kosten und Verkaufspreis, tatsächlich besteuert.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Mehrwertsteuer listet das Umsatzsteuergesetz (UStG) auf.
Die Höhe der Mehrwertsteuer
In Deutschland gibt es zwei Sätze für die Mehrwertsteuer: Den normalen Satz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 %, der für Dinge des alltäglichen Bedarfs gilt ( z. B. Lebensmittel, Bücher und Zeitungen). Auf einige Produkte und Dienstleistungen (z. B. bestimmte Leistungen der Post) erhebt der deutsche Staat keine Mehrwertsteuer.
Die Einnahmen der Mehrwertsteuer werden mit Hilfe einer komplexen Berechnung unter Bund und Ländern aufgeteilt.
Mehrwertsteuer in der EU
Die Mehrwertsteuer gibt es in jedem Land der EU. Sie wird bei allen Geschäften innerhalb der EU erhoben. Ihre Höhe ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich. Bei Geschäften mit außereuropäischen Staaten gelten andere Regeln.
Die Mehrwertsteuer:
- gibt es in Deutschland in zwei Sätzen
- wird nur für den tatsächlich geschaffenen Mehrwert gezahlt
- ist für Unternehmen ein durchlaufender Posten
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