Marktabgrenzung
Marktabgrenzung verständlich & knapp definiert
Die Marktabgrenzung ist notwendig, um überhaupt beurteilen zu können, inwiefern es in Märkten eine hohe Marktmacht oder gar ein Monopol gibt. Dabei werden die Märkte insbesondere sachlich, also auf Basis von direkten Produkteigenschaften abgegrenzt.- chevron_right Arten der Marktabgrenzung
- chevron_right Beispiel für die Marktabgrenzung
- chevron_right Enge und weite Marktabgrenzung
- chevron_right Marktabgrenzung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Mithilfe der Marktabgrenzung werden in Europa marktbeherrschende Stellungen in relevanten Märkten bewertet. Damit Kartellbehörden überhaupt beurteilen können, ob Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung innehaben, muss der Markt an sich definiert werden.
Arten der Marktabgrenzung
Grundsätzlich können Märkte auf Basis dreier verschiedener Kriterien voneinander abgegrenzt werden. Am wichtigsten ist dabei die sachliche Marktabgrenzung. Denn hierbei geht es um die Frage, welche Waren oder Dienstleistungen der relevante Markt umfasst. In Deutschland wird das auf Basis des sogenannten Bedarfskonzepts analysiert. Heißt: Sind Produkte aus Sicht der Nachfrager nach Verwendungszweck, Preislage und Eigenschaft zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar, werden sie einem Markt zugerechnet. Die beiden weiteren Arten der Marktabgrenzung sind:
- Räumliche Marktabgrenzung: Hier geht es insbesondere um lokale Monopole. So stehen beispielsweise ein Supermarkt in Berlin und einer in München nicht in Konkurrenz zueinander, obwohl sie sachlich den gleichen Markt bearbeiten.
- Zeitliche Marktabgrenzung: Zeitliche Märkte existieren nur in Sonderfällen. Beispielsweise könnte der Werbemarkt für ein einziges Spitzenfußballspiel einen solchen darstellen.
Beispiel für die Marktabgrenzung
Ein gutes Beispiel für die Relevanz von Marktabgrenzung ist der Bananenproduzent Chiquita. Geht das Kartellamt davon aus, dass das Unternehmen „Obst“ produziert, so liegt der Marktanteil lediglich bei 5 Prozent. Die Lage ändert sich, wenn der relevante Markt auf „Bananen“ eingegrenzt wird. Dann läge der Marktanteil bei 50 Prozent und somit würde eine hohe Marktmacht vorliegen, die möglicherweise einen Eingriff erfordert.
In der Praxis ist jedoch davon auszugehen, dass eher der gesamte Obstmarkt abgegrenzt wird. Denn wenn Chiquita die Preise für Bananen stark erhöhen würden, dann würde ein Großteil der Kunden vermutlich Äpfel oder ein anderes Obst essen. Schließlich erfüllen diese Produkte ähnliche Eigenschaften wie Bananen.
Enge und weite Marktabgrenzung
Die enge und weite Marktabgrenzung gibt es nur in der Betriebswirtschaftslehre, nicht aber aus Sicht des Kartellamts. Gemeint ist hiermit:
- Eng: Unternehmen schauen sich einen sehr spezifischen Teilmarkt an – beispielsweise Bananen. Sie beobachten Konkurrenten, die ebenfalls Bananen verkaufen und legen entsprechende Strategien oder Preise fest.
- Weit: Erweitern die Unternehmen die Marktabgrenzung, so werfen sie auch einen Blick auf Substitute, die ähnliche Eigenschaften erfüllen wie das eigentliche Produkt. Im Falle der Bananen würde also der gesamte Obstmarkt mit in die Betrachtung einbezogen.
Marktabgrenzung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Marktabgrenzung ist insbesondere im Rahmen des Kartellrechts wichtig
- Abgegrenzt werden die Märkte sowohl sachlich als auch räumlich und zeitlich
- So kann beurteilt werden, ob es in einem auf dieser Basis definierten Markt Marktmacht gibt
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