Lohnsteuerkarte


Kurz & einfach erklärt:

Lohnsteuerkarte verständlich & knapp definiert

Die Lohnsteuerkarte war ein Dokument, dass Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber mit Beginn eines neuen Kalenderjahres vorzeigen mussten. Auf Basis der Informationen, die in der Lohnsteuerkarte vermerkt waren, berechnete der Arbeitgeber die Lohnsteuer, die der Arbeitnehmer an den Fiskus abzuführen hatte. Heutzutage gibt es die Lohnsteuerkarte nur noch in elektronischer Form, die Überstellung erfolgt automatisch.
notes Inhalte

Die Lohnsteuerkarte war früher ein beleghaftes Dokument mit Angaben, die den Arbeitgebern zur Berechnung und Abführung der Lohnsteuer dienten. 2013 ist die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren - für die Elektronischen LohnSteuer-Abzugs-Merkmale (ELStAM) - ersetzt worden. Dieses Verfahren wird auch als "elektronische Lohnsteuerkarte" bezeichnet.

Lohnsteuerkarte teilweise bis 2013 relevant

Alte deutsche Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte wurde in 2013 durch ein elektronisches Verfahren - für die Elektronischen LohnSteuer-Abzugs-Merkmale (ELStAM) ersetzt

Die papiergestützte Lohnsteuerkarte wurde in Deutschland 1925 eingeführt und letztmals für das Kalenderjahr 2010 ausgestellt. Zuständig für die Ausstellung war die Gemeinde am Wohnsitz des Arbeitnehmers.

Das Dokument enthielt wesentliche Informationen für die Berechnung der Lohnsteuer, insbesondere die Steuerklasse, die Steueridentifikationsnummer, die Zahl der Kinder, Freibeträge und die Religionszugehörigkeit.

Wegen Verzögerungen bei Einführung der elektronischen Steuerkarte blieb die "alte" Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011 und 2012, teilweise sogar für 2013 gültig. Erst seither ist das elektronische Verfahren allgemeinverbindlich.

Effizienter Ablauf des elektronischen Verfahrens

Auch die neue elektronische Lohnsteuerkarte umfasst im Wesentlichen die Angaben des früheren Dokuments. Allerdings sind jetzt nicht mehr die Einwohnermeldeämter, sondern die Finanzämter für die Daten zuständig. Die Meldeämter bleiben aber weiterhin eingebunden. Sie sind für die Aktualisierung wesentlicher melderechtlicher Daten wie Heirat, Geburt oder Veränderung der Religionszugehörigkeit verantwortlich. Die zentrale Datenspeicherung erfolgt beim Bundeszentralamt für Steuern in der ElStAM-Datenbank. Änderungen bei den Meldedaten werden automatisch übermittelt, so dass die Aktualität immer gewährleistet bleibt.

Die Arbeitgeber haben Zugang zu der ElStAM-Datenbank und können die dort gespeicherten Daten abrufen, um sie auf das Lohnkonto des Arbeitnehmers zu übernehmen und die Lohnsteuer zu berechnen. Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisse muss ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nur noch sein Geburtsdatum und die Steueridentifikationsnummer mitteilen. Auf dieser Basis kann dann der Datenabruf mit eindeutiger Zuordnung der Lohnsteuermerkmale erfolgen. Durch das ElStAM-Verfahren wurde der bürokratische Aufwand deutlich reduziert.

Elektronische Lohnsteuerkarte und Datenschutz

Mit der Umstellung auf das elektronische Verfahren haben Datenschutz-Aspekte bei Lohnsteuer-Informationen an Bedeutung gewonnen. Welche steuerrelevanten Daten das Bundeszentralamt für Steuern speichern darf, wird im Einzelnen in der Abgabenordnung (§ 139b AO) festgelegt. Nur die jeweils aktuellen Arbeitgeber dürfen die ElStAM-Daten abrufen. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet die Zugriffsberechtigung automatisch. Arbeitnehmer haben im Rahmen des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung die Möglichkeit, Arbeitgeber vom ElStAM-Abruf auszuschließen. In diesem Fall sind die Arbeitgeber allerdings verpflichtet, einen Lohnsteuer-Abzug nach Steuerklasse VI vorzunehmen.

Das ist die für Arbeitnehmer ungünstigste Steuerklasse mit der höchsten Steuerbelastung. Zuviel gezahlte Lohnsteuer kann dann nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. Über das ELSTER-Online-Portal können Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerdaten und erfolgte Arbeitgeber-Abrufe in den letzten zwei Jahren selbst einsehen.

Zusammenfassung Lohnsteuerkarte

  • die Lohnsteuerkarte war früher ein Dokument mit wesentlichen Angaben für die Lohnsteuerberechnung;
  • 2013 wurde die beleghafte Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt;
  • zuständig für die elektronische Lohnsteuerkarte sind die Finanzämter;
  • beim Bundeszentralamt für Steuern befindet sich die zentrale Lohnsteuer-Datenbank - die ElStAM-Datenbank;
  • spezielle Vorschriften regeln den Datenzugriff und den Datenschutz bei der elektronischen Lohnsteuerkarte.

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