Lohnpfändung
Lohnpfändung verständlich & knapp definiert
Die Lohnpfändung kommt im Rahmen einer Vollstreckung zu Einsatz, bei dem ein Teil des Lohnes direkt an den Gläubiger bezahlt wird. Die Voraussetzung ist, dass der Gläubiger einen vollstrckbaren Titel vorweisen kann.- chevron_right Rechtliche Regelungen zur Lohnpfändung
- chevron_right Ablauf der Lohnpfändung
- chevron_right Was darf gepfändet werden?
- chevron_right Lohnpfändung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Die Lohnpfändung ist eines der häufigsten Mittel der Zwangsvollstreckung. Dabei erhält der Gläubiger einen Anteil des Arbeitseinkommens des Schuldners direkt von dessen Arbeitgeber.
Rechtliche Regelungen zur Lohnpfändung
Die Lohnpfändung kann bei Kreditvergaben oder Rechnungskäufen zum Einsatz kommen. Schuldner ist in diesem Fall immer ein privater Verbraucher und kein Unternehmen.
Kann der Schuldner seine Kreditraten oder den Rechnungsbetrag nicht begleichen, so gerät er in Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit. Der Gläubiger verschickt anschließend Mahnungen und kann schließlich eine Zwangsvollstreckung erwirken.
Im Rahmen dieser Zwangsvollstreckung wird häufig das Einkommen des Schuldners gepfändet, sofern dieser keine anderen Kreditsicherheiten vorweisen kann. Ein Teil des Lohns wird dann nicht mehr vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, sondern den Gläubiger überwiesen.
Dazu ist der Arbeitgeber laut Zivilprozessordnung sogar verpflichtet. Weigert sich das Unternehmen hierzu, kann der Gläubiger dagegen klagen.
Ablauf der Lohnpfändung
Das Verfahren der Lohnpfändung ist gesetzlich strikt geregelt. Voraussetzung für die Durchführung ist, dass der Gläubiger über einen vollstreckbaren Titel verfügt. Anschließend werden folgende Schritte durchgeführt:
- Der Gläubiger benötigt die Adresse des Arbeitgebers des Schuldners. Damit kann anschließend gerichtlich beantragt werden, dass der Lohn beim Arbeitgeber gepfändet wird.
- Sofern das Gericht den Beschluss annimmt, stellt der Gerichtsvollzieher dem Arbeitgeber den Beschluss zu. Es wird ein Verbot ausgesprochen, die gepfändete Forderung an den Arbeitnehmer zu bezahlen.
- Von nun an ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil des Lohns jeden Monat an den Gläubiger zu überweisen.
- Die Lohnpfändung endet, wenn die Forderung des Gläubigers vollständig befriedigt wurde. Alternativ kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Privatinsolvenz anmelden. Dann endet die Pfändung und das Einkommen fließt in die Insolvenzmasse ein.
Was darf gepfändet werden?
Grundsätzlich wird bei der Lohnpfändung nie das komplette Einkommen des Arbeitnehmers gepfändet. Schließlich benötigt dieser Geld, um seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu finanzieren. Daher ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens zu berechnen. Sollte es hier Fragebedarf geben, kann sich das Unternehmen an das jeweilige Vollstreckungsgericht wenden.
Zudem sind bestimmte Teile des Einkommens generell unpfändbar. Es handelt sich beispielsweise um Studienbeihilfen, Aufwandsentschädigungen oder Erziehungsgelder. Auch unterschiedliche Formen von Renten und Unterhaltszahlungen sind nur bedingt pfändbar.
Lohnpfändung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Die Lohnpfändung kommt im Rahmen der Zwangsvollstreckung zum Einsatz
- Ein Teil des Lohns wird dabei vom Arbeitgeber direkt an den Gläubiger gezahlt
- Voraussetzung hierfür ist, dass der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel vorzeigen kann
- Gewinne Teile des Einkommens sind von der Pfändung ausgeschlossen
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