Lobbyismus


Kurz & einfach erklärt:

Lobbyismus verständlich & knapp definiert

Der Versuch gesellschaftlicher Interessensgruppen, auf politische Entscheidungsträger einzuwirken und ihre Interessen in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen. Vertreter gesellschaftlicher Interessensgruppen, die auf Politiker einwirken, werden als Lobbyisten bezeichnet.
notes Inhalte

Beim Lobbyismus handelt es sich um den Versuch einer Einflussnahme auf Abgeordnete eines Parlaments oder andere politische Entscheidungsträger durch Dritte. Regelmäßig vertritt dabei eine Lobby aus einer oder mehreren Lobbyisten die Interessen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Gruppen bzw. Einzelpersonen.

Die Ursprünge des Lobbyismus

Der Begriff Lobbyismus ist dem Englischen entlehnt. Als Lobby wird in englischsprachigen Ländern die Vorhalle des Parlamentsgebäudes bezeichnet. In den Anfängen des Lobbyismus wurden die gewählten Volksvertreter in diesem Bereich des Parlaments abgepasst und ihnen Wünsche und Vorschläge durch Lobbyisten dargelegt bzw. unterbreitet. Gleichzeitig kam es dabei oft zur Inaussichtstellung von Vergünstigungen bei einem bestimmten Wahl- bzw. Abstimmungsverhalten. Der Lobbyismus ist daher bis heute durch einen in weiten Teilen fließenden Übergang in den Bereich der Korruption geprägt.

Die Einflussnahme auf Entscheidungsträger nahm im übrigen nicht erst mit dem Aufkommen der Gewaltenteilung und einer Übertragung der Legislative auf die Parlamente ihren Anfang. Allerdings wurde die Einflussnahme auf die Entscheidung von Monarchen und ihnen nachgestellten Fürsten nicht als Lobbyismus sondern mit dem aus dem Französischen stammenden Begriff des Antichambrierens belegt.

Lobbyarbeit in der Politik

Erfolgreiche Lobbyarbeit setzt ein hohes Maß an Tätigkeit voraus. Hierbei geht es zunächst um die Aneignung eines umfangreichen Wissens im Hinblick auf bestimmte Sachfragen. Im nächsten Schritt steht dann die Knüpfung von Kontakten zu Entscheidungsträgern an. Diesen müssen wiederum die Vorteile veranschaulicht werden, die ein bestimmtes Entscheidungsverhalten für die Allgemeinheit, eine bestimmte Bevölkerungsgruppe oder einzelne Wirtschaftszweige hat.


Da dieser Umfang an Arbeit in der Regel nicht neben einer anderen beruflichen Hauptbeschäftigung zu erledigen ist, entsenden Lobbygruppen professionelle Vertreter in die relevanten politischen Zentren. Dies lohnt sich in der Regel nur für Konzerne oder große Organisationen. Entsprechend sind in der Lobbyarbeit vor allem Großunternehmen, Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Unternehmensverbände sowie Nichtregierungsorganisationen (NGOs) involviert.

Lobbyismus - Definition & Erklärung Zusammenfassung

  • Lobbyismus = Versuch auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen, z. B. durch Wirtschafts-Vertreter
  • Beispiel für Wirtschaftszweige mit starker Lobby: Pharmaindustrie, Waffenindustrie (USA) 
  • Lobbyist = Jemand, der versucht auf politsche Eintscheidungsträger einzuwirken 

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