Letter of Intent
Letter of Intent verständlich & knapp definiert
Als Letter of Intent wird eine schriftliche Absichtserklärung bezeichnet, die das Interesse an der Durchführung einer bestimmten Transaktion oder eines Vertrages bekundet. Zumeist sind in einem LoI getroffene Absichtserklärungen rechtlich unverbindlich, jedoch entspricht es der gängigen Praxis, von einer solchen Vereinbarung nicht abzuweichen.- chevron_right Unterschied zum Vorvertrag
- chevron_right Weicher und harter Letter of Intent
- chevron_right Zweck der Letters of Intent
- chevron_right Letter of Intent – Zusammenfassung:
Mit einem Letter of Intent halten eine oder mehrere Verhandlungspartner ihre Absicht fest, diese Verhandlung ernsthaft zu führen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Andere Bezeichnungen für dieses Dokument sind Grundsatzvereinbarung und Absichtserklärung, auch der Begriff Memorandum of Understanding findet meist als Synonym Anwendung. Einen Letter of Intent kann ein Vertragspartner einseitig erklären, alternativ können alle Partner ein solches Dokument unterzeichnen.
Unterschied zum Vorvertrag
Bei einem Vorvertrag handelt es sich um einen rechtsverbindlichen Vertrag, der alle Beteiligten zum Abschluss des Hauptvertrags verpflichtet. Der Hauptvertrag kommt nur bei eindeutig formulierten Hindernissen nicht zustande, wenn die Behörden zum Beispiel keine Baugenehmigung erteilen und das Projekt damit scheitert. Hält sich ein Vertragspartner nicht an die Bestimmungen des Vorvertrags, können ihn die anderen Partner verklagen. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu einem Letter of Intent: Er begründet keinen Anspruch auf den Abschluss eines Hauptvertrags. Absichtserklärungen bestehen hauptsächlich aus vagen Formulierungen, welche ausschließlich das Interesse der Unterzeichner bekunden und bestimmte Rahmenbedingungen klären. Gewöhnlich schreiben die Unternehmen explizit in einen Letter of Intent, dass sie keine Verpflichtungen eingehen und die Verhandlungen jederzeit abbrechen können.
Weicher und harter Letter of Intent
Es lassen sich ein weicher und ein harter Letter of Intent unterscheiden. Letters of Intent beinhalten zwar keinen Anspruch auf einen Vertragsabschluss, sie können dennoch einzelne rechtsverbindliche Klauseln umfassen. Bestimmungen eines harten Letters of Intent können beispielsweise die Verhandlungsmasse eingrenzen. Die Beteiligten können unter anderem bei einem komplexen Unternehmensverkauf eindeutig den Kaufgegenstand benennen, sodass es darüber nicht mehr zu Auseinandersetzungen kommen kann. In einem weichen Letter of Intent finden sich solche Details nicht. Aber auch diese Dokumente können rechtsverbindliche Klauseln enthalten, welche sich auf die Umstände der Verhandlungen beziehen:
- Geheimhaltungsklausel: Der Unterzeichner verpflichtet sich, keine Informationen über die Verhandlungen an Dritte weiterzugeben.
- Exklusivitätsklausel: Das Unternehmen verhandelt exklusiv mit dem entsprechenden Partner und verzichtet auf Nebenverhandlungen.
Bei der Verletzung dieser Klauseln drohen juristische Folgen. Diese Bestimmungen lassen sich unter Vertrauensschutz zusammenfassen.
Zweck der Letters of Intent
Angesichts der fehlenden Rechtsverbindlichkeit im Vergleich zu einem Vorvertrag drängt sich die Frage auf, warum Verhandlungspartner diese Erklärungen abgeben. Vor allem die psychologische Dimension verdient Erwähnung. Partner bekräftigen mit der schriftlichen Fixierung ihr starkes Interesse an den Verhandlungen. Letters of Intent sind zwar juristisch nicht bindend, sie schaffen aber eine Atmosphäre der Verbindlichkeit. Das kann das Gegenüber davon abhalten, zeitgleich nach möglichen Alternativen zu suchen. Zusätzlich erweisen sich vereinzelte Punkte wie die Geheimhaltungsklausel oder die Eingrenzung der Verhandlungsinhalte als nützlich.
Letter of Intent – Zusammenfassung:
- Absichtserklärung, erfolgreich zu verhandeln
- kein Anspruch auf Abschluss des Hauptvertrags
- nur einzelne Punkte wie Geheimhaltungsklauseln bindend
- kann einseitig abgegeben oder von allen unterzeichnet werden
- weicher und harter Letter of Intent
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