Langzeitlieferantenerklärung


Kurz & einfach erklärt:

Langzeitlieferantenerklärung verständlich & knapp definiert

In der Langzeitlieferantenerklärung gibt ein Lieferant an, dass seine künftigen Warenlieferungen an einen Empfänger – im EU-Ausland – gleiche Ursprungseigenschaften aufweisen.

Eine Langzeitlieferantenerklärung ist eine einmalige Erklärung, die für Lieferungen über einen längeren, aber befristeten Zeitraum Gültigkeit besitzen. Dabei müssen die gelieferten Waren allerdings (voraussichtlich) den gleichen Ursprungsstatus innehaben.

Was ist eine Langzeitlieferantenerklärung?

Die Langzeitlieferantenerklärung hat im Zusammenhang mit dem Zoll eine Bedeutung. Lieferer von Waren können im Rahmen der Langzeitlieferantenerklärung angeben, dass die Ursprungseigenschaften von Waren innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht voneinander abweichen werden. Gemeint ist hiermit insbesondere das Land, in dem die Waren hergestellt worden sind. Anzugeben ist in der Langzeitlieferantenerklärung folgendes:

  • Das Datum der Ausfertigung der Erklärung
  • Ab wann die Langzeitlieferantenerklärung Gültigkeit besitzen soll
  • Bis wann die Langzeitlieferantenerklärung Gültigkeit besitzen soll


Nicht erlaubt ist es hingegen
, bestimmte Ausnahmen für die Langzeitlieferantenerklärung zu schaffen. So darf der Empfänger der Waren nicht etwa angeben, dass die Erklärung für alle Sendungen gelte, sofern keine anderen Angaben auf der Rechnung zu finden seien. Die Langzeitlieferantenerklärung muss ausdrücklich für alle kommenden Warenlieferungen gelten.

Langzeitlieferantenerklärung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Eine Langzeitlieferantenerklärung hat im Zusammenhang mit der Verzollung von Waren Bedeutung
  • In der Erklärung gibt der Lieferant an, dass künftige Warenlieferungen ähnliche Ursprungseigenschaften aufweisen

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