Lagebericht


Kurz & einfach erklärt:

Lagebericht verständlich & knapp definiert

Der Lagebericht ist ein Teil des Jahresabschlusses und verpflichtend für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Im Lagebericht soll die derzeitige und zukünftige Situation des Unternehmens möglichst getreu dargestellt werden.
notes Inhalte

Der Lagebericht stellt neben dem Jahresabschluss ein eigenständiges Instrument der Rechnungslegung dar. Er soll einen umfassenden Einblick in die aktuelle und künftige Lage des Unternehmens sowie in den Geschäftsverlauf geben. Der Gesetzgeber verpflichtet insbesondere mittelgroße und große Kapitalgesellschaften zum Erstellen eines Lageberichts, kleine Kapitalgesellschaften nimmt er davon aus. Darüber hinaus müssen weitere Unternehmen einen Lagebericht veröffentlichen, dazu gehören Personenhandelsgesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter. Die Berichtspflicht ergibt sich aus § 289 HGB.

Der Inhalt eines Lageberichts

Die geforderten Informationen in einem Lagebericht gehen weit über die Inhalte des Jahresabschlusses hinaus. Er beschränkt sich nicht auf Geschäftszahlen, er unterfüttert die Daten des Jahresabschlusses stattdessen mit fundierten Erläuterungen. Zudem beinhaltet er Informationen allgemeinerer Natur. Unternehmen analysieren die momentane Situation und prognostizieren die nahe Zukunft. Den Schwerpunkt bilden folgende Berichtsteile:

  • Ertragslage
  • Vermögenslage
  • Finanzlage
  • Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Große Kapitalgesellschaften müssen sich zusätzlich mit nicht-finanziellen Leistungsindikatoren befassen, das trifft unter anderem auf die Marktanteile und das Produktionsprogramm zu.

Weitere Bestandteile

Unternehmen müssen den Lagebericht mit vielfältigen Einzeldarstellungen zu bestimmten Aspekten ergänzen:

  • Chancenbericht: Dieser Bericht enthält unter anderem Informationen über Chancenstrategien und -management.
  • Risikobericht: Firmen beschreiben die unterschiedlichen wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Risiken und die mögliche Risikobewältigung.
  • Prognosebericht: Diesem Bestandteil entnehmen Leser eine Gesamtprognose, die auf einzelnen Darstellungen zu Themen wie interne Investitionen und Entwicklungstrends beruht. Der Zeitraum muss mindestens zwei Jahre betragen.
  • Forschungsbericht: Unternehmen berichten über ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und deren Finanzierung.
  • Zweigniederlassungsbericht: Diesen Bericht müssen Unternehmen abgeben, die im In- oder Ausland über Niederlassungen verfügen. Der Gesetzgeber erwartet unter anderem Daten wie Mitarbeiteranzahl und Umsätze.

Lagebericht - Zusammenfassung:

  • eigenständiger Teil der jährlichen Berichtspflicht
  • gilt vor allem für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
  • soll umfangreicher als der Jahresabschluss informieren
Der Lagebericht ist neben dem Jahresabschluss für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ein verpflichtender Teil der Rechnungslegung. Im Lagebericht sollen Unternehmen die derzeitige und zukünftige Situation des Unternehmens möglichst getreu darstellen.

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