Kreditantrag
Kreditantrag verständlich & knapp definiert
Ein Kreditantrag kann in mündlicher oder schriftlicher Form seitens einer Privatperson, eines Unternehmens oder einer sonstigen Institution hinsichtlich des Wunsches auf Gewährung eines Kredits, vorgebracht werden. Insebsondere bei Firmenkrediten ist eine datailierte Darstellung in Bezug auf Engagement, Sicherheiten, Rentabilität und Beurteilung des Kreditverwendungszweckes erforderlich.- chevron_right Inhalt des Kreditantrags
- chevron_right Prüfung des Kreditantrags und Abschluss eines Kreditvertrags
- chevron_right Kreditantrag – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Der Kreditantrag ist ein Angebot auf Abschluss eines Kreditvertrags, das vom Kreditnehmer aus geht. Sofern der Kreditantrag alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ist er für den Antragssteller bindend.
Inhalt des Kreditantrags
Stellt ein Kreditnehmer einen Kreditantrag, so ist dieses Angebot rechtlich bindend. Die Bank hat allerdings die Möglichkeit, diesen Kreditantrag abzulehnen. Ein Kreditantrag gilt aus rechtlicher Sicht nur dann als solcher, wenn folgende inhaltliche Aspekte aufgeführt sind:
- Die persönlichen Verhältnisse des Kreditnehmers müssen klar dargestellt sein. Dazu zählen unter anderem das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht, die Berufsausbildung, die Wohnverhältnisse, die Dauer der Bankverbindung und die Schulbildung.
- Weiter werden kreditbezogene Daten aufgeführt. Die Kredithöhe, die Kreditart, der Rückzahlungsvorschlag und der Verwendungszweck müssen im Antrag stehen.
- Die persönliche Bonität des Kreditnehmers hat ebenfalls aus dem Kreditantrag hervorzugehen. So listet dieser seine Vermögensverhältnisse, Schulden und Haftungsverhältnisse auf.

Sollte einer dieser Punkte nicht aufgeführt sein, handelt es sich nicht mehr um einen Kreditantrag. Aus rechtlicher Sicht ist dann etwa von Konditionsanfragen oder Erkundigungen zu sprechen. Diese wären für den Kreditnehmer ausdrücklich nicht bindend.
Viele Banken bieten allerdings standardisierte Formulare für Kreditanträge sowohl online als auch stationär an. Insofern stellen Kreditnehmer fast immer einen rechtlich bindenden Kreditantrag.
Prüfung des Kreditantrags und Abschluss eines Kreditvertrags
Der Kreditantrag setzt beim Kreditinstitut einen standardisierten Prozess in Gang. Begonnen wird mit der Prüfung des Kreditantrags auf dessen inhaltliche Richtigkeit. Nach dem Kreditwesengesetz sind Banken darüber hinaus dazu verpflichtet, die Bonität und Kreditwürdigkeit des Antragsstellers detailliert zu prüfen. Das beinhaltet auch mögliche Kreditsicherheiten, die der Kreditnehmer im Kreditantrag vorgeschlagen hat.
Zusätzlich werden Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa eingeholt. Auf dieser Basis erstellt die Bank dann ein Kreditscoring (Privatpersonen) bzw. ein Rating (Unternehmen). Je nachdem wie die Einschätzung ausfällt, wird dem Kreditantrag entweder stattgegeben oder dieser wird abgelehnt.
Bei positiver Bewilligung wird direkt ein Kreditvertrag aufgesetzt, der sowohl gesetzlichen als auch bankinternen Anforderungen genügen muss. Die Kreditbedingungen – insbesondere die Zinsen und die Rückzahlungsmodalitäten – müssen den im Kreditantrag vorgeschlagenen Modalitäten entsprechen. Andernfalls hat der Kreditnehmer das Recht dazu, den Vertrag nicht zu akzeptieren. Sind Kreditantrag und Kreditvertrag allerdings nahezu identisch, muss der Kreditnehmer das Darlehen auch wirklich aufnehmen.
Kreditantrag – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Mit dem Kreditantrag äußerst ein Kreditnehmer eine bindende Willenserklärung dafür, einen Kredit zu erhalten
- Nur wenn alle gesetzlich geforderten Informationen im Kreditantrag stehen, ist dieser tatsächlich bindend
- Die Bank ist dazu verpflichtet, den Kreditantrag ausführlich zu prüfen
- Bei positiver Bewilligung wird ein Kreditvertrag aufgesetzt und das Kreditgeschäft besiegelt
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