Kreditabsicherung
Kreditabsicherung verständlich & knapp definiert
Eine Kreditabsicherung wird vom Kreditgeber abgeschlossen. Sie sichert diesen ab, falls der Kreditnehmer nicht zahlungsfähig ist oder den Kredit auf anderen Gründen nicht tilgen kann.- chevron_right Aufgabe der Kreditabsicherung
- chevron_right Wann greift die Kreditabsicherung?
- chevron_right Formen der Kreditabsicherung
- chevron_right Kreditabsicherung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Die Kreditabsicherung greift immer dann, wenn der Kreditnehmer sein Darlehen / Kredit nicht mehr abbezahlen kann. Die Gründe hierfür können entweder in der wirtschaftlichen Zahlungsunfähigkeit oder dem Ableben des Kreditnehmers liegen.
Aufgabe der Kreditabsicherung
Nicht jeder Kredit ist mit einer Kreditabsicherung ausgestattet. In der Regel wird diese nur bei solchen Darlehen abgeschlossen, die über verhältnismäßig hohe Laufzeiten (über 10 Jahren) und Kreditsummen (fünf- bis siebenstelliger Bereich) verfügen. Die Kreditabsicherung ist dabei keineswegs mit dem allgemeinen Begriff Kreditsicherheit gleichzusetzen, sondern ist lediglich ein Teil dessen.
Die Kreditabsicherung greift immer dann, wenn der Kreditnehmer sein Darlehen nicht mehr abbezahlen kann. Insbesondere sollen die Hinterbliebenen des Kreditnehmers für dessen Todesfall abgesichert sein.
Wann greift die Kreditabsicherung?
Eine Kreditabsicherung kann vom Kreditnehmer und der Bank für verschiedene Szenarien abgeschlossen werden. Gängig sind Absicherungen gegen den Todesfall, die Arbeitslosigkeit und die Berufsunfähigkeit. In all diesen Fällen würde die weitere Kreditrückzahlung den wirtschaftlichen Ruin für den Kreditnehmer oder dessen Hinterbliebene bedeuten. Die Kreditabsicherung zahlt dann allerdings die komplette Restschuld, wobei der Eintritt des Versicherungsfalls vom Kreditnehmer oder den Hinterbliebenen nachgewiesen werden muss.
Die Kreditabsicherung greift ausdrücklich nicht, wenn der Kreditnehmer die Kreditraten etwa wegen Überschuldung oder Misswirtschaft nicht mehr begleichen kann. Auch im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung kein Geld, wenn diese vom Kreditnehmer selbst verursacht ist.
Formen der Kreditabsicherung
Die Absicherung an sich lässt sich mittels verschiedenster Versicherungsprodukte herbeiführen. In der Praxis sind allerdings folgende zwei Varianten besonders gängig:
- Die Restschuldversicherung greift in allen drei genannten Versicherungsfällen und wird unmittelbar an das Darlehen geknüpft. Sie läuft exakt so lange, wie der Kreditnehmer das Darlehen tilgt. Die Versicherungssumme bezieht sich immer auf die Restschuld zum Zeitpunkt des Versicherungsfall, weitere Zahlungen sind ausgeschlossen.
- Alternativ schließen Kreditnehmer eine Risikolebens- oder Kapitallebensversicherung ab. Beide Policen müssen nicht zwangsweise so lange laufen wie das Darlehen, sondern können auch darüber hinaus genutzt werden. Sie sichern allerdings ausschließlich gegen das Todesfallrisiko ab. Die Risikolebensversicherung ist dabei eine reine Kreditabsicherung, die Kapitallebensversicherung baut zusätzlich noch Vermögen auf.
Aus Sicht des Kreditnehmers gilt es zu kalkulieren, ob sich die teils hohen Kosten für die Policen lohnen. Insbesondere die Restschuldversicherung macht Kreditaufnahmen teuer, stiftet aber in der Regel nur einen geringen Nutzen.
Kreditabsicherung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Die Kreditabsicherung sorgt für die Rückzahlung eines Darlehens, wenn der Kreditnehmer dazu nicht mehr in der Lage ist
- Der Versicherungsfall tritt bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit ein
- Als Absicherung dient eine Restschuldversicherung oder eine Lebensversicherung
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