Kontosperre
Kontosperre verständlich & knapp definiert
Eine Kontosperre muss dann von einer Bank eingerichtet werden, wenn ein Gläubiger des Kontoinhabers einen vollstreckbaren Titel inne hat. Dann ist es dem Inhaber des Kontos nicht erlaubt, über Guthaben zu verfügen, bis die offene Schuld beglichen worden ist.- chevron_right Gründe für eine Kontosperre
- chevron_right Aufhebung der Kontosperre
- chevron_right Kontosperre – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Ist an einem Konto eine Kontosperre hinterlegt, sind ohne Weiteres keine Verfügungen darüber mehr möglich.
Aus ganz verschiedenen Gründen kann ein Konto gesperrt sein. Zum einen kann solch eine Verfügungsbeschränkung vertragliche Ursachen haben. Handelt es sich beispielsweise um ein Anlagekonto, dann hat der Kontoinhaber bzw. ein gesetzlicher Vertreter dieser Beschränkung zugestimmt.
Im Gegenzug bringt dies Vorteile – zum Beispiel höhere Zinserträge. Allerdings kann eine Kontosperre auch unschönere Gründe haben. So müssen Banken Konten zum Beispiel bei einem Missbrauchsverdacht oder einer eingegangenen Kontopfändung sperren. Selbstverständlich können Kontosperren auch wieder aufgehoben werden.
Gründe für eine Kontosperre
Eine Kontosperre wird häufig nicht bei den angesprochenen Anlagekonten, sondern bei herkömmlichen Girokonten durchgeführt. Begründet ist eine solche Maßnahme darin, dass gegen den Inhaber des Kontos ein Vollstreckungsbescheid vorliegt. Die Gründe hierfür können vielfältig sein:
- Bestehende Kreditschulden wurden nicht wie vereinbart abbezahlt.
- Produkte wurden auf Rechnung gekauft, aber nicht bezahlt.
- Im stationären Handel wurden Produkte auf Raten gekauft, doch einige der Raten sind nicht überwiesen worden.
Kommt es zu Zahlungsverzögerungen, so müssen Gläubiger zunächst Mahnungen an den Schuldner verschicken. Reagiert dieser auch auf das dritte Schreiben nicht, wendet sich der Inhaber der Forderung an ein Insolvenzgericht. Dieses kann die Zwangsvollstreckung eben dieser Forderung anordnen.
Mit dem Titel wendet sich der Gläubiger an die Bank des Schuldners, woraufhin das Kreditinstitut eine Kontosperre bzw. Kontopfändung einrichtet. Das geschuldete Kapital wird dann innerhalb von 14 Tagen automatisch an den Forderungsinhaber überwiesen, ohne dass der Kontoinhaber hiergegen vorgehen könnte. Sofern das Guthaben auf dem Konto den Wert der Forderung überschreitet, wird nur das Vermögen eingefroren, das zur Tilgung der Schuld benötigt wird. Über den Restwert kann der Kontoinhaber weiter verfügen.
Aufhebung der Kontosperre
Eine komplette Aufhebung der Kontosperre ist nur dann möglich, wenn eine Einigung mit dem Gläubiger bezüglich der offenen Schuld erzielt wird. Beispielsweise könnten sich beide Parteien darauf einigen, dass die Restschuld im Rahmen monatlicher Raten beglichen wird. Dann meldet der Gläubiger diesen Vorfall, woraufhin die Bank das Konto wieder entsperren darf.
Alternativ dazu kann der Kontoinhaber in den ersten 14 Tagen der Kontosperre gegen die Verfügung über das komplette Kapital Einspruch einlegen. Die Bank ist dazu verpflichtet, dem Schuldner weiterhin den Zugriff auf den gesetzlich geregelten Pfändungsfreibetrag zu ermöglichen. Mit diesem Geld finanziert der Schuldner seinen Lebensunterhalt und kauft etwa Lebensmittel oder bezahlt seine Miete.
Kontosperre – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Durch eine Kontosperre ist es unmöglich, über Guthaben zu verfügen
- Eine Kontosperre wird im Rahmen einer Pfändung oder Zwangsvollstreckung eingesetzt
- Von der Kontosperre befreit ist ein Pfändungsfreibetrag
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