Kommanditist
Kommanditist verständlich & knapp definiert
Ein Kommanditist ist ein Gesellschafter in der Kommanditgesellschaft(KG). Er kann die Geschäfte führen, ist aber im Gegensatz zum Komplementär nur Teilhafter und haftet nicht mit seinem Privatvermögen.
- chevron_right Das Wichtigste zum Kommanditisten auf einen Blick:
- chevron_right Rechte und Pflichten des Kommanditisten
- chevron_right Einkunftsart des Kommanditisten
- chevron_right Kommanditist – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Beim Kommanditist handelt es sich um einen Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG). Im Gegensatz zum Komplementär ist der Kommanditist von der Geschäftsführung ausgeschlossen, er hat lediglich ein Kontrollrecht und bei außergewöhnlichen Geschäften ein Widerspruchsrecht. Er bringt einen Teil des Kapitals auf, das zur Gründung einer KG benötigt wird.
Diese Kapitaleinlage wird mit 4 % verzinst, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung vorsieht. Am Gewinn wird der Kommanditist in angemessenem Verhältnis zur Höhe seiner Einlage beteiligt. Bei Verlusten haftet der Kommanditist(Teilhafter) im Gegensatz zum Komplementär (Vollhafter) nur mit seiner Einlage, nicht jedoch mit seinem Privatvermögen.
Das Wichtigste zum Kommanditisten auf einen Blick:
- von der Geschäftsführung ausgeschlossen
- Haftung nur mit seiner Kapitaleinlage
- Verzinsung 4 %, Gewinnverteilung in angemessenem Verhältnis
Rechte und Pflichten des Kommanditisten
Wer Kommanditist einer Kapitalgesellschaft wird, dem stehen verschiedene Rechte zu, wobei aber auch einige Pflichten zu beachten sind. Grundsätzlich ist der Kommanditist von der Geschäftsführung ausgeschlossen, er hat kein Stimmrecht bei Unternehmensentscheidungen. Im Gegenzug dafür haftet der Kommanditist nicht unbeschränkt für mögliche Verluste des Unternehmens – dies ist der größte und wichtigste Unterschied zum Komplementär. Wenn der Kommanditist etwa eine Einlage von 5.000 Euro vornimmt, so sind seine Verluste auf eben diese Höhe begrenzt.
Dafür sieht der Gesetzgeber zunächst vor, dass der Kommanditist für sein eingesetztes Kapital lediglich eine Vorzugsdividende von vier Prozent erhält. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftern hat er dabei kein Recht dazu, dem Unternehmen Kapital zu entnehmen. Sehr wohl darf er den Konzern allerdings kontrollieren, er hat das Anrecht auf einen schriftlichen Abzug des Jahresabschlusses. Dieser kann durch eine Einsicht in die Bücher und Geschäftsunterlagen überprüft werden, sofern dies vom Kommanditisten erwünscht ist.
Einkunftsart des Kommanditisten
In der Praxis herrscht immer wieder Uneinigkeit darüber, welche Einkünfte ein Kommanditist mit seiner Einlage erwirtschaftet. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass es sich um alle Einkunftsarten des Einkommenssteuergesetzes handeln kann. Ausgeschlossen sind hiervon lediglich Einkünfte, die aus nichtselbstständiger Arbeit resultieren. Denn auch wenn der Kommanditist nicht als Unternehmer im klassischen Sinne gilt, so ist er doch Teilhaber eines Unternehmens.
Je nach Art des geführten Unternehmens sind die Einkünfte dann entsprechend zu deklarieren. Wenn die Gesellschaft beispielsweise Produktionsgüter erstellt, dann handelt es sich um Gewerbeeinkünfte. Wenn hingegen ein Zusammenschluss von Freiberuflern als Kommanditgesellschaft firmiert, erzielt auch der Kommanditist grundsätzlich Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit. Allerdings ist im Einzelfall zu überprüfen, inwiefern die obigen Ausführungen tatsächlich gelten bzw. welches Einkommen konkret erwirtschaftet wird.
Kommanditist – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Ein Kommanditist ist ein Teilhaber eines Unternehmens
- Dabei hat er kein Mitspracherecht an Unternehmensentscheidungen, ist dafür aber auch haftungsbeschränkt
- Ein Kommanditist erzielt grundsätzlich Einkünfte aus selbstständiger bzw. gewerblicher Tätigkeit
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