Kleinunternehmerregelung


Kurz & einfach erklärt:

Kleinunternehmerregelung verständlich & knapp definiert

Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer und Selbstständige mit einem relativ geringen Jahresumsatz, die beim Finanzamt den Kleinunternehmer-Status beantragt haben.

notes Inhalte

Unternehmer und Selbstständige stehen zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit mitunter vor der Frage, ob sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen sollen oder nicht. In diesem Artikel erfährst du, ob du mit deinem Business die Anforderungen für diese Regelung erfüllst, was es bei dieser zu beachten gilt und ob sie sich für dich lohnt. 

Wer ist ein Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer und Selbstständige mit einem relativ geringen Jahresumsatz, die beim Finanzamt den Kleinunternehmer-Status beantragt haben. Man ist also nicht automatisch Kleinunternehmer, sondern erst auf Antrag. Voraussetzungen, um als Kleinunternehmer eingestuft werden zu können, sind gewisse Umsatzgrenzen. So muss dein Umsatz im letzten Jahr weniger als 22000 Euro betragen haben. Zudem muss absehbar sein, dass der Umsatz im laufenden Jahr die Summe von 50000 Euro nicht übersteigt. 

Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, die dir deine Steuerangelegenheiten vereinfacht, indem sie dich von der Umsatzsteuer-Regelbesteuerung befreit. Mit anderen Worten: du kannst deine Rechnungen brutto wie netto stellen und brauchst keine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer ausweisen. Auf der anderen Seite darfst du aber auch keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Das heißt, bei Waren, die du für dein Unternehmen gekauft hast, bekommst du nicht die Umsatzsteuer erstattet. Alles in allem macht die Kleinunternehmerregelung vieles einfacher – konkreter gehen wir auf die Vor- und Nachteile noch weiter unten ein. Bei einer Unternehmensgründung ist übrigens maßgeblich, wie hoch du den Umsatz im ersten Jahr schätzt – bleibt dieser voraussichtlich unter 22000 Euro, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Kleinunternehmen gründen 

Wenn du mit deinem Unternehmen die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllst und als Kleinunternehmen gelten willst, gibst du das einfach im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Diesen erhältst du, nachdem du bei deiner Gemeinde einen Gewerbeschein beantragt hast, der die Grundvoraussetzung für deine unternehmerische Tätigkeit ist. Nach der Beantragung des Gewerbescheins meldet sich das Finanzamt oft schon von allein beim Antragsteller. Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du selbst dort einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anfordern. 

Die für die Kleinunternehmerregelung relevanten Passagen befinden sich auf Seite 6 in den Formularfeldern 131, 133 und 134. Setze einfach an den entsprechenden Stellen ein Häkchen und schon wirst du als Kleinunternehmer geführt. Achtung: Wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, ist dies 5 Jahre bindend. 

Ermittlung der Umsatzgrenze 

Als Kleinunternehmer musst du die entsprechenden Umsatzgrenzen natürlich immer im Auge behalten. Dein jährlicher Umsatz entspricht dabei ganz einfach deinen tatsächlichen Einnahmen. Beachte: Umsatz ist nicht gleich Gewinn, du darfst die Betriebsausgaben also nicht vom Umsatz abziehen. Nach § 4 UStG gibt es allerdings einige steuerfreie Einnahmen, die du als Kleinunternehmer vom Jahresumsatz abziehen kannst. Ansonsten darfst du nichts vom Umsatz abziehen, auch nicht, wenn du selbst auf bestimmte Waren Umsatzsteuer bezahlt hast, was u.a. bei Importen aus Drittländern der Fall wäre. 

Gehst du mehreren verschiedenen unternehmerischen Tätigkeiten nach, musst du die Umsätze der einzelnen Jobs addieren, denn die Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf dich als Person und nicht auf deine einzelnen Unternehmen. Anders verhält es sich, wenn du dein Unternehmen nebenberuflich betreibst und als Hauptjob eine steuerfreie Tätigkeit ausübst. Ärzte oder Zahnärzte können so zum Beispiel ein Kleinunternehmen nebenher führen, obwohl ihre Gesamtumsätze über den für Kleinunternehmer geltenden Limits liegen. 

Umsatzsteuererklärung abgeben 

Damit das Finanzamt die Einhaltung der Umsatzsteuergrenzen kontrollieren kann, musst du einmal jährlich eine Umsatzsteuererklärung einreichen. Das Formular zur Umsatzsteuererklärung kannst du dir zum Beispiel von der Webseite des Bundesfinanzministeriums herunterladen. Das Ausfüllen des Vordrucks ist selbsterklärend – du machst Angaben zu deinem Unternehmen und gibst, sofern vorhanden, die letzten beiden Jahresumsätze an. Die Umsatzsteuererklärung kannst du am besten zusammen mit der normalen Steuererklärung – für die für Kleinunternehmer eine einfache Einnahmen-Überschuss-Aufstellung ausreicht – fristgerecht beim Finanzamt einreichen. 

Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung 

Die Kleinunternehmerregelung erspart dir vor allem Verwaltungsaufwand, weil du keine Umsatzsteuer berechnen und ausweisen musst und die jährliche Umsatzsteuererklärung schnell erledigt ist. Darüber hinaus kannst du deine Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden wesentlich günstiger anbieten, weil diese eben keine Umsatzsteuer zusätzlich bezahlen müssen. Das kann dir mitunter einen spürbaren Wettbewerbsvorteil einbringen. Hast du hingegen Geschäftskunden, ergibt sich dieser Vorteil nicht, weil diese sich gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen können. 

Ein Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist, dass durch die fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung die Betriebsausgaben steigen. Dies ist gerade bei einer Neugründung schlecht, weil diese in der Regel mit einigen Investitionen einhergeht. Des Weiteren wird natürlich eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung angestrebt und das heißt, dass über kurz oder lang sowieso die Regelbesteuerung gelten wird. Ist das sofort absehbar, solltest du dir überlegen, ob es sich überhaupt lohnt, die Kleinunternehmerregelung für ein oder zwei Jahre in Anspruch zu nehmen. Schließlich haben Kleinunternehmer gegenüber Unternehmen, die Umsatzsteuer ausweisen, gelegentlich ein Image-Problem, weil sie von manchen Menschen als „semiprofessionell“ wahrgenommen werden.  


Weiterführende Artikel:

Aktiva: Unter die Aktiva in der Bilanz fallen sämtliche Vermögenswerte eines Unternehmens wie Maschinen, Beteiligungen und Bankguthaben. In ...


Beleg: Der Begriff Beleg ist eine übergeordnete Bezeichnung für Rechnungen, Quittungen, Kassenbons und anderen Nachweise, die ...


Bilanz: Die Bilanz bildet den Abschluss des Rechnungswesens eines Unternehmens für eine bestimmte Zeitspanne und umfasst dessen Vermögen und ...


Finanzbuchhaltung: Die Finanzbuchhaltung ist ein Teil des betrieblichen Rechnungswesens und erfasst die Kapitalbestände eines Unternehmens. Die ...


Inventar: Das Inventar umfasst alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Die genaue und ausführliche Ausführung ...


Eigenkapital: Beim Eigenkapital handelt es sich um jene finanziellen Mittel einer Firma, über welche die Eigentümer dauerhaft verfügen ...

whatshot Beliebteste Artikel