Kaufmannseigenschaften
Kaufmannseigenschaften verständlich & knapp definiert
Das Handelsgesetz definiert unterschiedliche Formen eines Kaufmannes und fast diese unter dem Begriff der Kaufmannseigenschaften zusammen. Liegt bei einem Rechtsverhältnis eine Kaufmannseigenschaft vor, so ist das Handelsrecht anzuwenden. Es werden unterschiedliche Kaufmänner, wie Istkaufmann, Musskaufmann oder Kannkaufmann unterschieden.Der Begriff der Kaufmannseigenschaften wird in ganz unterschiedlichem Zusammenhang benutzt und beschreibt entweder die persönlichen, charakterlichen Eigenschaften eines Kaufmanns oder bezieht sich auf die juristische Einordnung und auch die Eintragung eines Unternehmens. Im letztgenannten Fall hat die Kaufmannseigenschaft insbesondere auch Auswirkungen auf die Haftung entweder mit dem Unternehmens- oder auch Privatvermögen.
Historische Kaufmannseigenschaften (insbesondere in den Hansestädten wie Hamburg, Bremen etc.)
Eine soziale Marktwirtschaft moderner oder auch historischer Prägung ist ohne Kaufleute und Unternehmen nicht denkbar. Die Eigenschaften eines ehrbaren Kaufmanns wie Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und eine ordentliche Zahlungsmoral spiegeln sich auch heute noch in den Usancen bzw. Gepflogenheiten mancher Branchen wider. Auch wenn inzwischen mehr und mehr Regelungen getroffen worden sind, so es gibt es ihn noch: Den Kaufvertrag per Handschlag.
Inzwischen spielen die klassischen Kaufmannseigenschaften aber eher eine geringere Rolle, da sich Mittel- und Großunternehmen eher an Strukturen, Verträgen und Standardvorgehensweisen orientieren.
Das Handelsregister als Spiegel der Kaufmannseigenschaften
Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen, womit umfassende Pflichten wie die Buchführungspflicht, die Zwangsmitgliedschaft in der IHK und weitere Pflichten begründet werden. In diesem Zusammenhang wird von einem "Muß-Kaufmann" gesprochen. Auf dem "unteren" Ende der Skala stehen Gewerbetreibende und ähnliche geschäftlich tätige Personen, die ihren Betrieb eintragen lassen können und als "Kann-Kaufmann" bezeichnet werden.
Im geschäftlichen Alltag spielen diese Regelungen und Betrachtungsweisen allerdings keine Rolle, da die meisten Unternehmer von sich aus möglichst bald die Eintragung ins Handelsregister und die Etablierung einer Rechtsform anstreben. Denn mit dieser sind Vorteile sowohl bei der Risikoposition und Haftung, als auch bei bestimmten Sozial-Abgaben verbunden. Dabei ist insbesondere auch an Unternehmen mit wenig Grundkapital zu denken, bei denen eben das Privatvermögen des Firmengründers im schlimmsten aller Fälle eben nicht zum haftenden Kapital dazu gezogen werden soll.
Der Begriff der Kaufmannseigenschaften kann wie folgt zusammengefasst werden:
- Er ermöglicht eine Einordnung in eine bestimmte Größe bzw. Rechtsform des Unternehmens
- Die Umsetzung der Kaufmannseigenschaft hat erheblichen Einfluß auf die Haftung bzw. Risikoposition der Lieferanten
- Er kann aber auch zur Beschreibung von charakterlichen Eigenschaften und der Zuverlässigkeit von Unternehmensinhabern genutzt werden (-> Hanseatischer Kaufmann)
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