Kaufmann


Kurz & einfach erklärt:

Kaufmann verständlich & knapp definiert

Ein Kaufmann ist ein Mensch, der ein Gewerbe mit der Absicht der Gewinnerzielung aus Geschäften führt. Der Kaufmannsbegriff ist im HGB (Handelsgesetzbuch) genau geregelt. Der folgende Überblick informiert kompakt darüber, wie der Kaufmann in seinen Eigenschaften definiert ist, welche Kaufmannsberufe es gibt und welche rechtlichen Regelungen relevant sind.
notes Inhalte

§ 1 HGB regelt die Kaufmannseigenschaft

Was ein Kaufmann ist, ist in § 1 des Handelsgesetzbuches genau geregelt. Hier wird der Kaufmannsbegriff rechtlich und nicht rein wirtschaftlich im Sinne einer Person, die Waren kauf und verkauft, geregelt. § 1 HGB besagt, dass derjenige ein Kaufmann ist, der ein Handelsgewerbe betreibt. Dabei wird der Kaufmannsbegriff in sechs Kategorien eingeteilt:

  • Istkaufmann
  • Kannkaufmann laut § 2 HGB
  • Kannkaufmann laut § 3 HGB
  • Fiktivkaufmann
  • Scheinkaufmann
  • Formkaufmann
Alles Wissenswerte zum Kaufmann
Der Istkaufmann wird durch den Betrieb eines Handelsgewerbes gekennzeichnet. Kannkaufmann laut § 2 HGB ist, wer ein Gewerbe, aber keinen Handelsbetrieb hat, der unter § 1 HGB fällt. Diese Regelung ist vor allem für Kleingewerbetreibende relevant. Wenn sich ein Kaufmann als solcher eintragen lässt, hat dies konstitutive Wirkung im Hinblick auf seinen Kaufmannsstaus nach HGB. Das bedeutet, der Eintrag begründet seine Kaufmannseigenschaft auch in rechtlicher Hinsicht. Kannkaufmann laut § 3 HGB sind Land- und Forstwirtschaftbetriebe, deren Eintrag ebenfalls konstitutiv wirkt. Fiktivkaufmann ist, wer sich ins Handelsregister eintragen lässt, Scheinkaufmann derjenige, der ohne Eintrag ins Handelsregister als Kaufmann aktiv ist. Der Formkaufmann ist durch seine Rechtsform bereits ein Kaufmann, muss also keine natürliche Person sein.

Beim Formkaufmann wird der Unterschied zwischen dem wirtschaftlichen und dem rechtlichen Kaufmannsbegriff besonders deutlich: Während die wirtschaftliche Definition allein natürliche Personen zum Kaufmann macht, ist das HGB als Maß des Kaufmannsrecht auch für Handelsgesellschaften gültig. Diese sind laut § 6 zu den Formkaufleuten gehörig.

Formkaufleute sind die Handelsgesellschaft wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Diese Personengesellschaften sind genauso Formkaufleute wie andere Gesellschaftsformen, etwa die AG oder die GmbH mit ihren verschiedenen Ausprägungen. Auch Genossenschaften und Vereine sind Formkaufleute.

HGB und BGB: das Subsidiaritätsprinzip

Das Recht der Kaufleute ist klar im Handelsgesetzbuch geregelt. Aber auch das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist für Kaufleute relevant. So sind beispielsweise mit dem Kaufvertrag im BGB wichtige Dinge geregelt, die Grundlage einer ordnungsgemäße Kaufmannstätigkeit sind. HGB und BGB stehen subsidiär zueinander, wenn es um den Kaufmann geht. Das bedeutet, dass das Handelsrecht immer Vorrang vor dem Bürgerlichen Recht hat.

Verschiedene Kaufmannsberufe

Während der klassische Kaufmann immer noch derjenige ist, der Waren kauft und verkauf, um Gewinn zu erzielten, haben sich im Laufe der Zeit immer weitere Kaufmannsberufe herausgebildet. Diese sind in der Regel dadurch definiert, wo der Kaufmann tätig ist und mit welchen Sachen er handelt.

Der Kaufmann im Einzelhandel ist in Geschäften mit Spezialisierung tätig. Ob er Schuhe, Brötchen oder Kosmetikartikel verkauft, spielt für den Kaufmannsbegriff keine Rolle. Der Kaufmann im Groß- und Außenhandel ist in Großhandelsunternehmen oder im internationalen Handel zu Hause. Industriekaufleute finden sich in unterschiedlichen Industriezweigen, wo sie neben klassischen Handelstätigkeiten in den Unternehmen auch Kostenrechnung, Marketing und viele andere Funktionen übernehmen. Zudem gibt es Versicherungs- und Bankkaufleute, die keine Warenhändler im klassischen Sinn sind, sondern bei denen Dienstleistungen im Fokus der Kaufmannstätigkeit stehen. Die Kaufleute für Büromanagement sind im Aufwind, da moderne Kommunikationsformen entsprechendes Personal benötigen.

Lehre als klassische Ausbildung zum Kaufmann

Um Kaufmann (weibliche Form: Kauffrau, Plural: Kaufleute) zu werden, bedarf es einer Ausbildung in einem Lehrberuf, der mit einer staatlich anerkannten Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) zum Kaufmannsgehilfenbrief führt. Die Ausbildung dauert meist drei Jahre, kann aber bei entsprechender Eignung und Vorbildung (zum Beispiel bei Abiturienten oder Studienabbrechern) verkürzt werden. Sie wird oft im Dualen System durchgeführt. Das bedeutet, die Auszubildenden erwerben Praxiskenntnisse im Ausbildungsbetrieb und theoretische Grundlagen in der Berufsschule. Weiterbildungen sind zum Fachkaufmann, zum Fachwirt oder zum Betriebswirt möglich.

Zusammenfassung

  • wirtschaftlicher Begriff: Menschen (natürliche Personen), die handeln, also Waren kaufen und verkaufen
  • juristischer Begriff: laut HGB alle, die ein Gewerbe betreiben
  • Ist-, Kann-, Fiktiv-, Schein- und Formkaufmann als unterschiedliche Ausprägungsformen
  • verschiedenen Ausbildungsberufe mit in der Regel dreijähriger Lehre und staatlicher Prüfung vor der IHK
  • HGB und BGB im Subsidiaritätsprinzip als für den Kaufmann relevante Rechtsquellen

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