Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben verständlich & knapp definiert
Ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben gilt auch bei Schweigen des Empfängers als angenommen. Allerdings müssen beide Kaufmänner zuvor telefonisch über den Vertrag und seinen Inhalt gesprochen haben.Das sogenannte Kaufmännische Bestätigungsschreiben (KBS) ist ein gesetzlich nicht normierter Handelsbrauch, der allerdings in Gewohnheitsrecht übergegangen ist. Hiernach gilt ein vom Kaufmann an einen anderen Kaufmann versendeter Geschäftsbrief dann als angenommen, wenn der Empfänger nicht direkt widerspricht.
Was ist eine Kaufmännisches Bestätigungsschreiben?
Grundsätzlich gilt im deutschen Recht: Schweigen führt niemals zum Abschluss eines Vertrags. Eine Ausnahme hiervon gilt allerdings beim sogenannten Kaufmännischen Bestätigungsschreiben. Hierin teilt ein Kaufmann einem anderen Kaufmann mit, dass telefonisch ein Vertrag geschlossen worden ist. Beispielsweise schreibt der Kaufmann noch einmal nieder, was bis dato nur mündlich „lose“ formuliert worden ist.
Der andere Kaufmann nimmt diesen Vertrag an, wenn er diesem nicht direkt widerspricht. Insofern gilt auch sein Schweigen schon als Annahme des Vertrags, wobei jedoch einige Anforderungen für die Wirksamkeit des KBS erfüllt sein müssen:
- Der Empfänger muss Kaufmann sein oder zumindest in einem größeren Umfang am Geschäftsleben teilnehmen.
- Den Schreiben müssen auch tatsächlich Vertragsverhandlungen vorausgegangen sein.
- Es ist notwendig, das Schreiben unmittelbar nach den Verhandlungen zu verschicken, damit der Empfänger entsprechend auf das Eintreffen vorbereitet ist.
- Der Absender darf nur die Punkte in das Schreiben aufnehmen, die im vorherigen Gespräch wirklich so thematisiert worden sind.
Anfechtung des Kaufmännischen Bestätigungsschreibens
Angefochten werden kann das Kaufmännische Bestätigungsschreiben nur, wenn der Empfänger diesem direkt widerspricht. Schweigt er zum Schriftstück, gilt der Vertrag grundsätzlich als geschlossen. Allerdings kann der Empfänger das Bestätigungsschreiben auch dann noch anfechten, wenn die oben genannten Kriterien nicht erfüllt worden sind. Ein Beispiel:
Der Inhaber eines Catering-Services telefoniert vor der Weihnachtsfeier mit dem Geschäftsführer einer Marketing-Agentur. Dabei zeigt der Catering-Inhaber genau auf, welche Leistungen er zu welchen Preisen anbietet. Allerdings bittet der Agenturchef explizit um Bedenkzeit und möchte noch Vergleichsangebote einholen. Trotzdem setzt der Inhaber des Catering-Services ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben auf. Unter dem Betreff „Gespräch Catering Weihnachtsfeier“ listet er seine Leistungen und Preise auf, mit der Bestätigung, diese für die kommende Weihnachtsfeier auch wirklich durchzuführen.
Der Agenturchef reagiert seinerseits erst Tage später auf die Mail, weil ihm der Betreff suggeriert hat, dass sein Geschäftspartner hier nur noch einmal sein Angebot unterbreitet. Entsprechend kann er das KBS anfechten, weil keine tatsächlichen Vertragsverhandlungen im vorherigen Gespräch stattgefunden haben.
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben bedingt das Zustandekommen eines Vertrags, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird
- Allerdings muss dem KBS immer eine mündliche Vertragsverhandlung vorausgehen
- Grundsätzlich kann das KBS nur angefochten werden, wenn der Absender sich nicht an die Formalitäten hält
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