Kapitalwertpapiere


Kurz & einfach erklärt:

Kapitalwertpapiere verständlich & knapp definiert

Als Kapitalwertpapiere werden alle Wertpapiere bezeichnet, die Anteile am Kapital eines Schuldners verbriefen. Es kann sich beispielsweise um Aktien, Sparbriefe oder auch Schuldverschreibungen handeln.
notes Inhalte

Kapitalwertpapiere sind Wertpapiere, die dem Anleger einen Anteil an Kapitalien verbriefen und zugestehen. 


Dies kann der Anteil an Aktien und der Anteil an Grundschuld- und Hypothekenbriefen durch die Schuldverschreibung sein. Kapitalwertpapiere, welche einen Ertragsanspruch beinhalten werden als Effekten bezeichnet.

Funktionsweise von Kapitalwertpapieren

Generell sind Wertpapieren Urkunden. Sie bescheinigen dem Inhaber ein Recht gegenüber einem Schuldner, genauer gesagt einen Anteil an dem vom Schuldner gehaltenen Vermögen. Auf den ersten Blick mag diese Definition sperrig klingen, einige Beispiele verdeutlichen aber schnell, was genau Kapitalwertpapiere sind:


All diese Kapitalwertpapiere berechtigen den Inhaber, an einem gewissen Teil des Kapitals des Schuldners teilzuhaben. Beispielsweise berechtigen Aktien in der Regel zur Teilhabe am Unternehmensgewinn. Zudem verbriefen sie einen gewissen Anteil am Grundkapital, den der Besitzer der Aktie dann innehält.

Nicht vertretbare und vertretbare Kapitalwertpapiere

Grundsätzlich berechtigen alle Kapitalwertpapiere zur beschriebenen Teilhabe am Vermögen. Allerdings ist dabei zwischen verschiedenen Arten von Wertpapieren zu unterscheiden, insbesondere zwischen vertretbaren und nicht vertretbaren. Vertretbar meint, dass die einzelnen Kapitalwertpapiere überschrieben und gegeneinander getauscht werden können.

Zudem berechtigen vertretbare Wertpapiere zu einem festen Ertragsanspruch, weshalb sie auch Effekte genannt werden. Mit ihnen kann immer auch an der Börse gehandelt werden, wenn entsprechende Nachfrage hiernach besteht. Zu diesen Effekten zählen vor allem Schuldverschreibungen, Aktien und Optionen.

Alle lassen sich an der Börse handeln und verbriefen den festen Ertragsanspruch. Im Falle von Aktien hat der Besitzer immer einen Anspruch auf einen Anteil am Unternehmensgewinn, auch wenn dieser durch die Beschlüsse der Hauptversammlung im Unternehmen verbleiben kann.

Hingegen lassen sich Grundschuld- und Sparbriefe nicht an der Börse handeln. Die Grundschuld verbrieft beispielsweise auch keinen festen Ertragsanspruch. Sie berechtigt die Bank im Falle einer Insolvenz des Kreditnehmers lediglich dazu, die zu diesem Zeitpunkt noch offene Restschuld aus dem Verkaufserlös der beliehenen Immobilie zu finanzieren.

Kapitalwertpapiere – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Kapitalwertpapiere verbriefen Anteile am Kapital eines Schuldners
  • Es ist zwischen vertretbaren und nicht vertretbaren Kapitalwertpapieren zu unterscheiden
  • Beispiele für die Wertpapiere sind Aktien, Schuldverschreibungen oder Grundschuldbriefe

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