Kapitaleinlage
Kapitaleinlage verständlich & knapp definiert
Von einer Kapitaleinlage ist immer dann zu sprechen, wenn ein Unternehmen Sachgüter oder Bar- bzw. Giralgeld von einem Kapitalgeber erhält. Folglich erhöhen sich sowohl das Eigenkapital als auch das Anlagevermögen des Unternehmens.- chevron_right Einordnung in die betriebliche Vermögensstruktur
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- chevron_right Kapitaleinlage – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Eine Kapitaleinlage ist ein Beitrag zum Unternehmenskapital. Dabei kann es sich sowohl um finanzielle Werte als auch um Sachwerte, wie zum Beispiel Immobilien handeln.
Der Kapitalgeber wird damit entweder Gesellschafter des Unternehmens, oder er - wenn er bereits Gesellschafter ist - vergrößert er seinen Anteil am Unternehmen.
Einordnung in die betriebliche Vermögensstruktur
Kapitaleinlagen werden stets dem Eigenkapital des Unternehmens zugerechnet. Bei Kapitalgesellschaften muss zusätzlich noch unterschieden werden, ob die Einlage dem Stammkapital (d.h. dem bei der Unternehmensgründung eingebrachten Grundkapital) zuzuordnen ist, oder nicht.
Arten der Kapitaleinlage
Wie eine solche Kapitaleinlage im Detail durchgeführt wird, ist per Definition nicht festgelegt. Prinzipiell können einem Unternehmen vielfältige Vermögenswerte zugeführt werden, in der Praxis handelt es sich jedoch hauptsächlich um die folgenden:
- Bareinlage: Von einer Bareinlage ist nicht nur bei einer Bareinzahlung, sondern auch der Überweisung von Geld zu sprechen. Hierdurch erhöhen sich die liquiden Mittel des Unternehmens.
- Sacheinlagen: Nimmt der Gesellschafter Kapitalgeber hingegen eine Sacheinlage vor, so wird Eigentum an Vermögensgegenständen an die Gesellschaft übertragen. Dabei kann es sich sowohl um materielle Gegenstände wie etwa Gebäude oder Maschinen als auch um immaterielle Gegenstände wie Patente oder Lizenzen handeln.
Darüber hinaus existieren weitere Möglichkeiten wie etwa die Nutzungsüberlassung oder die verdeckte Sacheinlage, die jedoch nur in seltenen Fällen genutzt werden.
Auswirkungen der Kapitaleinlage
Wird eine Kapitaleinlage durchgeführt, sind gleich mehrere Bereiche des Unternehmens betroffen. Für das überlassene Kapital erhält der Gesellschafter in der Regel Anteile am Konzern, wenn er nicht ohnehin schon der alleinige Eigentümer ist. Zudem wirkt sich die Einlage auch direkt auf die Bilanz aus, schließlich müssen die übertragenen Gegenstände verbucht werden.
- Aktivseite: Auf Seiten der Aktiva werden die Einlagen gebucht. Handelt es sich um Sacheinlagen, so erhöht sich in der Regel das Anlagevermögen. Wenn Geld überwiesen wird, so verändert sich der Kassenbestand.
- Passivseite: Weil die Passivseite immer die Mittelherkunft angibt, verändert sich das Eigenkapital des Unternehmens in der Höhe der Einlage.
Aus rein wirtschaftlicher Sicht hat die Kapitaleinlage in der Regel eine Erhöhung der Wirtschaftskraft zur Folge. Beispielsweise kann ein Grundstück dazu genutzt werden, das Lager zu vergrößern. Mit überlassenem Kapital werden etwa neue Maschinen angeschafft, um in Zukunft größere Gütermengen produzieren zu können.
Kapitaleinlage – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Eine Kapitaleinlage erhöht das Eigenkapital und das Anlagevermögen eines Unternehmens
- Im Gegenzug dafür erhält der Kapitalgeber meist Anteile am Unternehmen
- Durch die Kapitaleinlage steigt die Wirtschaftskraft eines Unternehmens
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