Jobsharing
Kurz & einfach erklärt:
Jobsharing verständlich & knapp definiert
Jobsharing ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem sich mindestens zwei Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle teilen. Dadurch arbeiten sie als Team enger zusammen und können ihre Arbeitszeiten und Aufgaben indivudell untereinander aufteilen.notes Inhalte
- chevron_right Wann kommt Jobsharing zum Einsatz?
- chevron_right Die Gesetzeslage beim Jobsharing
- chevron_right Wesentlichen Merkmale des Jobsharings sind:
Der Begriff Jobsharing wird im Personalbereich von Unternehmen und öffentlichen Institutionen genutzt, um die Aufteilung von einer Vollzeit-Aufgabe auf mehrere Stelleninhaber zu beschreiben.
Der Stellenwert steigt stetig, da viele Menschen inzwischen ein sehr hohes Interesse an der Work-Life-Balance haben und die Unternehmen im Zuge des drohenden Fachkräftemangels bzw. des "war for talents" den Bewerberinnen und Bewerbern weitestgehend entgegenkommen möchten.
Wann kommt Jobsharing zum Einsatz?
Jobsharing wird insbesondere dann genutzt, wenn lange Öffnungszeiten oder Arbeitszeiten auf das Bedürfnis der Menschen treffen nicht Vollzeit arbeiten zu wollen. Weil vielleicht beide Partner arbeiten gehen und dem Freizeitwert eine hohe Bedeutung geben. In manchen Branchen wie dem Einzelhandel ist Jobsharing gang und gäbe, weil sich die wöchentlichen Öffnungszeiten von 66 Stunden oder mehr schlecht mit dem klassischen Vollzeitarbeitsverhältnis zwischen 37 und 42 Wochenstunden vereinbaren lassen.Beim Jobsharing treffen sich die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ideale Weise: Die terminliche Flexibilität bzw. der spezielle Arbeitszeitwunsch können berücksichtigt werden. Dem Arbeitgeber steht eine größere Auswahl an Mitarbeitern zur Verfügung und zudem kann er seine Personalkapazitäten für Zeiten hoher Nachfrage sehr gut erhöhen.
Die Gesetzeslage beim Jobsharing
Die Gesetzeslage in Deutschland unterstützt die Teilzeitkräfte beim Jobsharing und stellt diese in allen ihren Rechten den "Vollzeitarbeitnehmern" gleich. Urlaubsansprüche werden zeitanteilig gewährt und auch in allen anderen Bereichen sind Teilzeitarbeitnehmer bzw. alle, die am Jobsharing teilnehmen, gleichwertig. Es gibt also keine Unterscheidung oder Diskriminierung von "Jobsharern" als Arbeitnehmer 2. Klasse!Zudem achten insbesondere in größeren Unternehmen die Tarifparteien und die Betriebsräte darüber, dass Jobsharing nicht dazu genutzt wird, die hohen Standards zu unterlaufen. So erfolgt die Eingruppierung in der Regel in der gleichen Tarifgruppe, die auch für die Vollzeitaufgabe vorgesehen ist.
Das Jobsharing ist also eine der oftmals beschriebenen "Win-win-Situationen", bei denen beide Seiten einen Vorteil haben.
Wesentlichen Merkmale des Jobsharings sind:
- Teilung von Vollzeitarbeitsplätzen auf Wunsch von Arbeitnehmer oder Arbeitgeber
- Abwesenheit von Diskriminierung aufgrund der Arbeitszeit -> volle Arbeitnehmerrechte
- Es erhöht die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
- Schafft Beschäftigungschancen für die Menschen
whatshot Beliebteste Artikel
- chevron_right Stakeholder und Shareholder
- chevron_right Nachhaltigkeit
- chevron_right Soziale Ziele
- chevron_right Ökonomie
- chevron_right Diskontieren
- chevron_right Schwellenländer
- chevron_right Antizyklische Fiskalpolitik
- chevron_right Restbuchwert
- chevron_right Vertragsfreiheit
- chevron_right Prokura