Jedermann-Konto


Kurz & einfach erklärt:

Jedermann-Konto verständlich & knapp definiert

Das Jedermann-Konto ist ein ausschließlich auf Guthabenbasis geführtes Bankkonto. Überziehungen sind nicht möglich. Es kann von Bankhäusern an sozial schwache Kunden in Eigenregie vergeben werden.
notes Inhalte

Der Begriff Jedermann-Konto ist eine umgangssprachliche Beschreibung für das am 19.06.2016 in Kraft getretene Zahlungskontengesetz. Dieses Gesetz verpflichtet deutsche Banken dazu, jedem Verbraucher ein Girokonto ausschließlich auf Guthabenbasis zu ermöglichen, ohne seine soziale Stellung zu beachten. Vor Einführung dieses Gesetzes wurden Verbraucher oft abgelehnt, da sie ein zu geringes oder gar kein Einkommen vorweisen konnten, eine Pfändung oder ein schlechtes Schufa-Scoring haben.

Wer profitiert von diesem Gesetz?

 In erster Linie dient dieses Gesetz dem Schutz sozial schwacher Verbraucher. Ein Basiskonto kann nun auch von:

 

  • Obdachlosen und Asylbewerbern,
  • Flüchtlingen,
  • Sozialhilfeempfängern,
  • Austauschstudenten,
  • Saisonarbeitern und
  • Personen mit Schufa-Einträgen oder durch Pfändung gekündigten Personen

 

bei jeder Bank eröffnet werden.

 

Ein Jedermann-Konto dient dazu, folgende Funktionen nutzen zu können:

 

  • Annahme von Gutschriften
  • Barein- und -auszahlungen, insofern Karte + PIN vorhanden
  • Durchführen von Überweisungen

Trotz Gesetz: Kündigung und Ablehnung möglich.

Dieses neue Gesetz ist kein Freifahrtschein für kriminelle Aktivitäten und auch Ablehnungen sind immer noch möglich. Damit eine Bank einen Verbraucher ablehnen oder kündigen darf, müssen folgende Gründe vorliegen:

 

  • Der Verbraucher hat sich gegenüber der Bank strafbar gemacht.
  • Der Verbraucher begeht eine Straftat, welche sich auch auf die Bank auswirkt.
  • Das Guthabenkonto wird für illegale Zwecke verwendet.
  • Der Verbraucher besitzt bereits ein Konto bei einem anderen Kreditinstitut.
  • Gemäß Geldwäschegesetz kann der Verbraucher sich nicht eindeutig ausweisen.
  • Es besteht Zahlungsverzug aus früheren Verträgen mit der Bank.
  • Bei der Kontoeröffnung wurden falsche Angaben gemacht.
  • Die Kontoführungsgebühren sind über mehrere Monate säumig.

Jedermann-Konto muss nicht umsonst sein

 Banken müssen zwar prinzipiell jedem ein Konto anbieten, aber sie haben nur die Auflage, die Kosten in einem angemessenen Rahmen zu halten. Daher sind Kontoführungsgebühren von etwa 10 Euro keine Seltenheit.

Jedermann-Konto – Zusammenfassung

  • Per Gesetz wurden alle Banken in Deutschland dazu verpflichtet, nahezu jedem Verbraucher die Einrichtung eines Guthabenkontos zu ermöglichen.
  • Bei kriminellen Handlungen kann die Ablehnung für ein Jedermann-Konto erfolgen.
  • Ist besonders für den Schutz von sozial schwachen Verbrauchern eingeführt worden.

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