Holdinggesellschaft


Kurz & einfach erklärt:

Holdinggesellschaft verständlich & knapp definiert

Eine Holdinggesellschaft ist eine Dachgesellschaft unter der Tochterunternehmen hirarchisch organisiert sind. Eine Holding ist dabei aber keine Rechtsform nach deutschem Wirtschaftsgesetz.
notes Inhalte

Eine Holdinggesellschaft agiert als Beteiligungsgesellschaft, Muttergesellschaft genannt. Dieser Mutterkonzern verfügt über mehrere Tochtergesellschaften, auf welche er einen beherrschenden Einfluss ausübt. In der Regel besitzt die Holding bei diesen Gesellschaften die Anteilsmehrheit. Viele Holdings verzichten auf einen eigenen Geschäftsbetrieb, sie beschränken sich auf die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften. Der Grad der Einmischung in deren Unternehmenspolitik unterscheidet sich, anhand dieses Kriteriums lassen sich Holdings kategorisieren. Es gibt aber auch Holdinggesellschaften mit operativem Geschäft. Ein weiteres Unterscheidungskriterium ist der Grad der Komplexität der gesamten Unternehmensgruppe. Es kann zwischen der Dachgesellschaft und den Tochtergesellschaften zusätzliche Zwischenholdings geben.

Unterschiedliche Arten an Holdings: Umfang der Einmischung

Allen Formen ist gemein, dass die Tochtergesellschaften als rechtlich eigenständiges Unternehmen fungieren. Zugleich besteht eine wirtschaftliche Abhängigkeit zur Holding, die meist über die Stimmenmehrheit verfügt. Die Abführung von Gewinnen an den Mutterkonzern stellt ein weiteres Merkmal dieses Konstrukts dar. Es fragt sich aber, inwieweit eine Holding von ihrer beherrschenden Stellung hinsichtlich der Unternehmenspolitik Gebrauch macht. Die einen überlassen strategische Entscheidungen den Verantwortlichen in den Tochtergesellschaften, die anderen mischen sich stark in die strategische Ausrichtung und konkrete unternehmerische Entscheidungen ein. Grob lassen sich Holdings in folgende Gruppen aufteilen:

  • Finanzholding: Diese konzentriert sich weitgehend auf die Verwaltung der Beteiligungen und auf die Kontrollfunktion. Die Verantwortlichen analysieren die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen, besetzen die Führungspositionen, verkaufen und kaufen Firmen. In die strategische Leitung und in das operative Geschäft greifen sie nicht ein.
  • Managementholding: Die Muttergesellschaft kümmert sich intensiver um die Unternehmensführung bei allen Beteiligungen. Dazu gehört, dass sie alle wesentlichen strategischen Entscheidungen wie die Einführung neuer Produkte trifft.
  • Stammhauskonzern: Im Gegensatz zu den ersten beiden Varianten engagiert sich ein Stammhauskonzern eigenständig im operativen Geschäft. Er produziert Waren oder bietet Dienstleistungen an. Mit den Tochtergesellschaften erzielt er in zusätzlichen Geschäftsbereichen Einnahmen.
  • Organisatorische Holding: In diesem Fall entstehen die Tochtergesellschaften meist aus dem Unternehmen heraus. Mittels Ausgliederung in Tochtergesellschaften ordnen Konzerne verschiedene Unternehmensbereiche übersichtlich und transparent.

Zweck einer Holding

Für eine Holding gibt es unterschiedliche Gründe. Manche Investoren und Investmentgesellschaften verfügen zum Beispiel über Kapital, das sie sinnvoll investieren wollen. Sie wollen aber nicht selbst in das operative Geschäft einsteigen. Eine Finanzholding stellt eine von mehreren Lösungen dar. Auch Steuerersparnis kann für dieses Konstrukt sprechen: Befindet sich der Sitz der Holding in einem Land mit niedrigen Steuersätzen, fallen auf die von den Tochtergesellschaften überwiesenen Gewinne kaum Steuern an. Darüber hinaus lassen sich Aufkäufe mit einer Holding leichter abwickeln. Unternehmen müssen die gekauften Firmen nicht vollständig integrieren, stattdessen führen sie diese als rechtlich eigenständige Tochtergesellschaft.

Holdinggesellschaft - Zusammenfassung:

  • Holding als Führungsspitze einer Unternehmensgruppe
  • Holdinggesellschaft beherrscht die Tochtergesellschaften
  • Grad der Einmischung in die Unternehmenspolitik differiert
  • Holdings ohne und mit eigenem operativen Geschäft

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