Gutschrift


Kurz & einfach erklärt:

Gutschrift verständlich & knapp definiert

Eine Gutschrift ist eine Buchung einer Leistung auf der Habenseite zugunsten einer Person oder eines Unternehmens.

Unter einer Gutschrift versteht man 1. Im Rechnungswesen: die Buchung einer Leistung auf der Habenseite eines Kontos zugunsten einer Person oder eines Unternehmens sowie die Mitteilung an den Begünstigten von einer entsprechend vorgenommenen Buchung.

 

Im Umsatzsteuerrecht: alle Abrechnungen, die im Wege der Gutschrift, also durch den Leistungsempfänger erfolgen, werden als Gutschrift bezeichnet.

Gutschriftsverfahren seit 2013 (nähere Erläuterung)

Das Gutschriftverfahren stellt eine spezielle Art der Abrechnung der Lieferungen und Leistungen zwischen einem Kunden und seinem Waren- oder Dienstleistungslieferanten dar, wobei das ausschlaggebende ist, dass die Abrechnungslast nicht vom Lieferanten sondern vom Kunden selber getragen wird.


Diese Gutschrift des Kunden ersetzt somit abrechnungstechnisch die Rechnung des Lieferanten (§14 Abs. 2 Satz 3 UStG).


Die exakte gesetzliche Definition lautet: Durch das AmtshilfeRLUmsG wurde in §14(4)S1 Nr.10 UStG als neue Rechnungspflichtangabe das Wort "Gutschrift" aufgenommen, das in Fällen der Ausstellung einer Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gem. §14(2)S.2 UStG anzuwenden ist.

Die wichtigsten Punkte zum Thema Gutschrift auf einen Blick:

  • Im Umsatzsteuerrecht wurde dieser Begriff 2013 eingeführt, was zu Schwierigkeiten führen kann. 
  • Denn bei Fehlern droht der Verlust des Vorsteuerabzugs für den Gutschriftenersteller.
  • Im Rechnungswesen ist die Definition und Anwendung eindeutig.

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